Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV

Frage: BV

Mar. Ike

Beitrag melden

Hallo nochmal, Ich formuliere meine Frage nochmal anders. Ich bin zurzeit schwanger mit unserem 3 Kind. Ich hatte in beiden vorherigen SSW ein Beschäftigungsverbot seitens meiner Frauenärztin bekommen. Ich arbeite zurzeit im Nebenjob auf einer Intensivstation. Bei meinem Hauptarbeitgeber habe ich noch Elternzeit bis 31.12.2021. Nun muss ich mich diesen Monat noch bei meinem Hauptarbeitgeber melden und Bescheid geben, ob ich meine Beschäftigung aufnehme und wie. Da ich ja bereits im Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber bin, sprach meine Ärztin von einem Beschäftigungsverbot. Meine Frage lautet:Wenn meine Ärztin mir jetzt im November ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde, würde dieses dann ab Januar auch bei meinem Hauptarbeitgeber ebenfalls greifen? Die Arbeit ist dieselbe, Arbeit auf einer Intensivstation. Auch beim Hauptarbeitgeber. Nur zwei verschiedene Arbeitgeber. Wäre nett, wenn Sie meine Frage zeitnah beantworten könnten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wie gesagt. Grds ist für das BV der AG zuständig. Nur in Ausnahmefällen (zB Mobbing) der FA. Der richtige Weg ist, dem AG zeitnah die SchwS mitzuteilen, damit er prüfen kann, ob er Sie versetzen kann. Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Ich weiß nicht wann du deine ersten beiden Kinder bekommen hast aber ein BV was wegen der Arbeit ausgestellt wird muss der Arbeitgeber ausstellen, nicht dein Frauenarzt.


cube

Beitrag melden

Zunächst einmal wird ein arbeitsbedingtes BV durch den AG ausgestellt. Der AG muss ja erst mal die Möglichkeit haben, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und entweder eine Ersatztätigkeit zu finden (sofern der eigentliche Arbeitsplatz/Aufgaben eine Gefährdung darstellt) oder eben dann ein BV auszustellen. Deine FA stellt das BV meines Wissens nach auf Basis der aktuellen Situation aus - also erst mal nur für den Nebenjob. Dieses BV endet dann auch mit Ende der Nebentätigkeit in EZ. Mit Aufleben des Hauptvertrages müsste eben der AG eigentlich ... aber wenn die FA meint, deinen Arbeitsplatz so genau zu kennen, dass sie ein BV aussprechen will, dann muss dieses BV neu für den Hauptjob ausgesprochen werden. Der AG kann ein BV für den Arbeitsplatz durch die FA aber auch anzweifeln. Was ich ehrlich gesagt als AG auch tun würde. Ich hätte schon gerne erst mal die Möglichkeit, selbst zu prüfen und ggf. eine Ersatztätigkeit zu finden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst ein mögliches BV nur in soweit beanspruchen, wie du auch arbeiten könntest nach der ez. Kommst du nur Teilzeit zurück gibt es darüber auch das BV Vollzeit BV und fehlende Kinderbetreuung geht nicht.


KielSprotte

Beitrag melden

Wie Frau Bader bereits geantwortet hat, ist ein arbeitsplatzbezogenes BV nicht Sache deiner FA, das sollte sich eigentlich langsam auch mal bei denen rumgesprochen haben. Melde deinem AG die Schwangerschaft und den Umfang in dem du ab Januar arbeiten kannst/willst und gut. Und wenn du keine VZ arbeiten kannst, kannst du auch keine VZ-BV erwarten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.