Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV

Jasmin_94

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Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 2 Tagen erfahren dass ich in der 5.woche bin. Einen Tag vorher hab ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Er beginnt zum 17.06. bei einer Sicherheitsfirma. Bin dann bei einer Firma im werkschutz tätig. Dort gibt es nur 12 Std Schichten und man arbeitet immer alleine. Die ersten vermutlich 3 Tage sind wir zu zweit zur Einarbeitung. Wie würden Sie vorgehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dem AG mitteilen, dass Sie schwanger sind. Er muss dann eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB


Soie

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Am 17.06 hingehen, die Schwangerschaftsbescheinigung abgeben und vom Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung machen lassen.


Jasmin_94

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Das einzige was ich habe ist der Mutterpass sonst habe ich keine Bescheinigung


cube

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Dann lass dir diese ausstellen und fordere den AG auf, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der AG kann dir Ersatztätigkeiten zuweisen, die dann aber auch Akten sortieren oder ähnliches sein kann. Kann er das nicht, muss er dir ein BV ausstellen. Richte dich aber darauf ein, das dein AG vermutlich nicht gerade begeistert sein wird, da er vermutlich den Eindruck haben wird, du hast bereits bei Vertragsunterschrift wissen können, dass du schwanger bist. Das wäre zwar rechtlich auch absolut ok - man muss eine Schwangerschaft nicht offenlegen - aber für ihn wird es eben nicht so doll sein, jetzt eine MA zu haben, die aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht einsatzfähig ist für die Arbeit, die eigentlich geplant war.


HeyDu!

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Die Bescheinigung kostet Geld, daher würde ich sie nicht ohne Aufforderung ausstellen lassen. Schwangerschaft mitteilen ist ausreichend. Möchte der AG die Bestätigung darf er sie gern zahlen.


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