Frage: BV nach Krankenstand

Hallo Frau Bader, Habe eine Frage für meine beste Freundin. Sie ist im Moment krank geschrieben, schon seit einigen Wochen (Krankengeld zahlt Krankenkasse). Sie wurde vor 3 Wochen operiert. Schlimmer doppelter Bandscheibenvorfall. Sie beginnt jetzt dann mit der ambulanten Reha. Ab März arbeitet sie voraussichtlich wieder. Wenn Sie schwanger wäre, könnte sie dann theoretisch ab 1. März gleich ins BV gehen wenn sie über dem dritten Monat ist (Fahrlehrerin) oder müsste sie erst einige Wochen arbeiten? Dann noch eine Frage, muss man einen Minijob (450 €) schon 12 Monate vor der Geburt angefangen haben, dass er fürs Elterngeld zählt oder reichen da auch wenige Monate? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

von blue-pearl88 am 18.12.2017, 09:29



Antwort auf: BV nach Krankenstand

Hallo, kurz nach einem doppelten Bandscheibenvorfall mit OP schwanger werden? Das würde ich mir aber gut überlegen. Sie kann aber direkt in ein Bv gehen, wenn der Ag sie nicht umsetzen kann. Näheres für den Beruf hier: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/november-2016/id-2016-11-597-schwangere-mutterschutz-fuer-fahrlehrerinnen.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



Antwort auf: BV nach Krankenstand

Als Fahrlehrerin gibt es auch unschädliche Ersatztätigkeiten, im Büro, Theoriestunden, Prüfungsabnahme. Der AG muss sie dort einsetzen, wenn das möglich ist. Ob sie als Fahrlehrerin überhaupt ein BV bekommt, das hängt von der individuellen Einschätzung in der Gefährdungsbeurteilung ab. Im neuen Mutterschutzrecht ab 1.1.2018 gibt es kein gerelles Verbot für die Beschäftigung auf Beförderungsmitteln nach dem 3. Monat mehr - siehe § 11, Abs. 5, S.5 MuSchG. In jedem Fall muss die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein, bevor ein BV greifen könnte.

Mitglied inaktiv - 18.12.2017, 10:12