Anna050521
Hallo! Ich bin momentan in Elternzeit und sollte wieder ab 1.4. arbeiten gehen. Bin jetzt wieder schwanger und habe Beschäftigungsverbot gekriegt. Habe 3 Fragen, weil jede sagt mir was anderes... 1. Kriege ich während BV gleiche Gehalt wie bei erste Kind? Volles Gehalt? (War auch in BV seit 12 SSW) 2. Wie ist dann Eltermgeld bei 2.Kind berechnet? Rechnet man Elterngel von Kind 1 als Einkommen oder es fehlt aus? 3. Freundin sagt dass ich kann nicht direkt nach Elternzeit in BV wieder gehen sondern sollte paar Tagen erst arbeiten oder Urlaub nehmen, stimmt es? (Arbeite in Industrie, voll schwere Korperliche arbeit und dort ist überall geraucht)
Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. 3. Freundin hat Unrecht. Liebe Grüße, NB
mellomania
also. 1. ist ein bv jetzt noch gar nicht relevant, da es erst greift, wenn du tatsächlich arbeitest. bislang gibt es ja keine gefahr. wer hat das bv ausgestellt? 2. was war vereinbart wie du nach der ez arbeitest? DAS erhältst du. wenn du nicht vollzeit arbeiten kannst, erhälst du auch nachtürlich keinen vollzeit lohn. nur so, wie du, ausgehend von der betreuung von kind1 arbeiten kannst, kannst du dem AG mitteilen, dass du zurückkommst und nur so wirst du bezahlt. es gelten wieder die 12 monate vor geburt des kindes fürs elterngeld und auch fürs mutterschaftsgeld. das was du vor beginn des mutterschutzes gearbeitet hast, bekommst du im mutterschutz. wenn das bv tatsächlich ansteht, greift es auch am 1. arbeitstag. kommt aber auch auf den grund an.
cube
Nein, du musst nicht gearbeitet haben für ein BV. Sich krankmelden ist ganz schlecht - bist du krank, kann es kein BV geben. Betrifft das BV allerdings deinen Arbeitsplatz, muss der AG eine solche Beurteilung vornehmen, nicht der FA. Der AG könnte es deswegen anzweifeln.
Anna050521
Mein Frauenartzt hat BV ausgestellt. Und wenn ich erstmal schwanger war, mein Chef hat mir selber gesagt ich soll ihn Attest von Frauenartz bringen, weil es ist zu gefährlich für mich, dort zu arbeiten. Ich sollte ab 1.4. wieder vollzeit schaffen. An mein alte Arbeitsplatz.
Ani123
Es fehlen ein paar Informationen. 1) Wie lange wurde EZ genommen? - Wenn nur 1 Jahr, dann wird das neue EG sogar etwas höher ausfallen als wie beim 1. Kind, weil sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG bekommen. Diesen bekommen sie bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes. 2) Bei über 1 Jahr kommt es mit darauf an wie sie EG erhalten haben. Haben Sie Basis-EG oder EGplus bekommen? - bei Basis-EG können die ersten 12 Monate vom 1. Kind bei der Berechnung des neuen EG ausgeklammert werden. - Bei EGplus sind es 14 Monate. 3) Für die Berechnung des neuen EG werden die 12 Monate von vor der Geburt des Babys berücksichtigt. O. g. Monate können ausgeklammert werden, so dass auf Monate von vor der Geburt des 1. Kindes zurück gegriffen wird. 4) Für wieviele Wochenstunden wollen sie ab April wieder arbeiten? 5) Wollen Sie TZ in EZ arbeiten? Wenn ja denken sie daran die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes zu beenden um Mutterschaftsgeld aus (vermutlich) VZ-Tätigkeit zu erhalten. Die verbliebene EZ vom 1. Kind können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. 5) Wer hat ihnen das jetzige BV ausgestellt? Ein BV ist zum jetzigen Zeitpunkt unrelevant, weil sie in EZ sind. Vermutlich kommt das BV nicht vom AG, denn dieser würde es ab April datieren. Der Frauenarzt kann es ausstellen, wenn die Gesundheit von der werdenden Mutter und Baby gefährdet ist. Das ist zum jwtzihwn Zeitpunkt (noch) nicht der Fall. Daher sollte, insofern es von dort kommt, auch erst zu April ausgestellt werden. In der Regel ist dafür der AG zuständig. Informieren sie ihn am besten jetzt schon über die Schwangerschaft. Er hat Zeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. ein BV zu April auszusprechen. Sie können auch am 1. Arbeitstag zur Arbeit gehen und es ihm dann mitteilen. Dann prüft er es dann erst.
mellomania
die krankenkasse kann das anzweifeln. der AG alleine ist für den arbeitsplatz zuständig. der arzt DARF kein BV ausstellen. es greift jetzt eh noch nicht, da du nicht arbeitest. von daher ist es nicht richtig gelaufen und wenn die krankenkasse da nachhakt, kann es zu deinem nachteil ausgehen. wende dich an die aufsichtsbehörde. der AG muss!!!! prüfen, ob er ersatztätigkeiten im büro etc hat und er alleine darf das bv aussprechen.
Anna050521
Oh, sorry, hab nicht geschrieben.. Bin 1 Jahr in Elternzeit und krieg Basis Elterngeld. Sollte ab 1.4. Wieder 45 Stunden pro Woche arbeiten. 5 Tagen mal 9 Stunden. Plus jede zweite Samstag 7 Stunden.
mellomania
das ist eh zuviel. so einen vertrag darfst du als schwangere gar nicht machen. mehr als 8.5 h pro tag ist nicht erlaubt. hat dein AG die Gefährdungsbeurteilung gemacht? weiß er von der Schwangerschaft? wie gesagt, das BV vom arzt ist nicht richtig.
Anna050521
Komisch. Bei erste Schwangerschaft habe ich auch ab 12. Ssw BV von Frauenartzt gekriegt. Und zwar 2 Kopies. Eine für AG und zweite habe ich personlich zu Krankenkasse gebracht und mit dene schön geredet. Habe nie gehört dass es von AG kommt. (BV) Steht sogar auch in mein Arbeitsvertrag dass sobald ich erfahre dass ich Achwanger bin, sollte BV mitbringen von FA oder Hebamme. Und mein Cheff hat mir es auch gesagt und dass er keine andere Stelle für mich hat, ausser an Maschinen, was ich gemacht habe. Mein FA hat es mir Gestern gegeben weil ich nexte Termin bri ihn erst am 4.4. habe, deswegen jetzt glrich. Dass ich es mitnehmen kann am 1.4.
Anna050521
Woe ihr merkt, ich bin keine Deutsche. Und vor 5 Jahren wenn ich bei mein AG angefangen habe, hatte ich nichts ausser diese Job. Und ich habe es so unterschrieben und zugestimmt an Alles. (Manchmal habe ich auch Sonntags gearbeited, manchmal mehr als 240 Stunden in Monat...) Jtzt ist mir meine Familie wichtigste. Und naturlich will ich auch meine Kinder schutzen. Ich gehe zu Chef diese Woche und sags ihn. Ich wollte nichts sagen bevor ich 12 Wochen Schwanger bin. Jetzt bin, dann es word Zeit um es mitzuteilen.
Anna050521
"Ihr Arbeitgeber muss sich an das Beschäftigungsverbot halten. Sie erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn das Arbeiten Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus. Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen." Das habe ich online gefunden. Und wie ich weiss, zu jede meine schwangere Kollegin, hat Artzt BV ausgestellt. Kein AG. Manche haben es extra genommen nur dass die nicht arbeiten mussen, obwohl es war nicht so gefährlich für dene. Manche mussten wegen arbeitsplatz. Ich wollte was anderes machen, aber mein AG hat gesagt er hat nichts anderes für mich.
mellomania
Für den Arbeitsplatz ist vom Gesetz her nun mal der AG zuständig. Er macht es sich sehr einfach. Der Arzt läuft auf dünnem Eis.
Anna050521
Ja, aber wie weißt mein Chef ob ich schwanger bin oder nein? Es kann nur Artzt mit sicherheit sagen.
Pamo
Der Arzt bescheinigt, dass du schwanger bist, denn der Arbeitgeber kann das nicht wissen. Der Arbeitgeber prüft, ob dein Arbeitsplatz für eine Schwangere sicher ist, denn der Arzt kennt den Arbeitsplatz nicht und kann das deswegen nicht wissen.
Anna050521
Keine Ahnung.. ich habe so gemacht wie ist mir grsagt. Hier ist das was ich von Artzt brkommen habe. https://ibb.co/J2DB51P
mellomania
Eben. Paragraph 16 abs 1 Mutterschutz Gesetz ist wenn medizinische Gründe da wären. Die gibt es aber nicht wenn es um den Arbeitsplatz geht. Der AG muss wenn du ihm die Schwangerschaft mitteilen seine gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung machen und danach entscheiden, ob du weiter dort arbeiten kannst. Ein Büro gibt es überall! Du erhältst Geld, daher muss das sorgfältig geprüft werden.das Was du bekommen hast ist rechtlich gesehen einfach falsch!!
Pamo
Da steht individuelles Beschäftigungsverbot. Da sollten die Gründe individuell bei dir liegen und nicht am Arbeitsplatz.
mellomania
Da sie da ja nix davon zu wissen scheint, siehe oben ihr post, ist das doppelt falsch. Gefälligkeit??
Anna050521
Also, wie gesagt. Mein Chef hat mir gesagt ich soll von Artzt BV bringen sobald ich schwanger bin. So war bei erste Schwangerschaft. Ich habe immernoch gleiche Chef und gleiche FA. Habe es wieder so grmacht. Ich mein nichts böse, aber was soll das? Ich habe gefragt wie wird während BV mutterschutzlohn berechnet und nacher Elterngeld und ihr fängt an mit irgendwie unötige Fragen. Mein Gott. Ich habe viel kleveres zum tuun als hier jetzt diskutieren ob mein Artzt und Chef alles richtig machen. Bin auch kein Artzt oder Chef. Und falls eine von dene hat was Falsch gemacht ist ihre problem.
mellomania
Wenn die Krankenkasse anzweifeln, zahlst DU alles zurück! Kümmere dich um eine ordentliche gefährdungsbeurteilung und einen ordentlichen Ablauf. Das kann zu deinen Lasten schief gehen, auch nach der Geburt noch. Manomann
Anna050521
Habe ihn grad angerufen und erklärt. Und er sagt es passt so, weil ich mit giftstoffe arbeite und es ist für mein Gesundheit und für baby schlecht. Und Artzt hat es richtig gemacht. Er sagt auch dass er für mich keine andere stelle hat, weil firma hat wegen Corona Kurzarbeit angemeldet und er weiss nicht wo und was in Büro könnte ich machen. Jetzt würde ich mit diese Thema aufhören, und gerne lesen aus euere Erfahrungen wie wird es was ich oben gefragt habe berechnet. Vielen dank, Anna
mellomania
Fakt: es ist falsch. Frau Bader wird das gleiche antworten du erhältst dann im übrigen keinen vollzeit Lohn, sondern kurzarbeizergeld, wenn alle dies bekommen. Das BV MUSS der AG machen. Nicht der Arzt. Da du dich nicht auskennst, kannst du nicht sagen, daß es richtig ist.
Präriemaus
1. Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dass du Vollzeit (wie vorher) arbeiten wirst, bekommst du dieses Gehalt wie vereinbart. 2. Wenn du (wie oben geschrieben) jetzt 12 Monate Basiselterngeld bekommst (bis März 22) und ab April volles Gehalt aus dem BV beziehst, bekommst du das gleiche Elterngeld wie jetzt plus den Geschwisterbonus in Höhe von 10% (mind. 75€) bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird (bzw. das EG beendet ist). 3. Du musst keinen Tag gearbeitet/Urlaub haben, um das Gehalt aus dem BV zu bekommen.
Anna050521
Ohmann, du hörst eh nicht auf. Ok, du hast recht. Du weiß alles. Ich waaaaaar schon schwanger letzes Jahr wenn in firma Kurzarbeit angemeldet war. Lese doch an Seite von Bundesministerium, Kurzarbeit ist raus. Mutterschutz leistungen blriben voll für Schwangere und werden auch nicht an Elterngeld berechnet.
Und, ich sag es nochmal, egal ob BV kommt von Artzt oder Chef, meine Frage hat nichts mit deine Antsorten zu tuun. Habe vorher mit mein Chef geredet, habe es auch schriftlich in mein Vertrag und glaub auch nicht dass mein Artzt weiss nicht ob er sowas machen darf oder nein. Bei erste Baby war ich in AOK und mit Fraien dort geredet und Alles erklärt, hat keine was gesagt dass es FALSCH IST! mein gott bist echt schweres Mensch.
Ich versuch es raus zu lassen, weil selbst dass du recht hast, und es falsch ist, ist Problem von mein Chef und Artzt, nicht meins.
Präriemaus, vielen lieben dank! Das wollte ich wissen!
Anna050521
D"a du dich nicht auskennst, kannst du nicht sagen, daß es richtig ist." Hab es auch nie gesagt. Aber du schreibst oben über Kurzarbeit was stimmt nicht. Ich weiss dass ich bei erste Schwangerschaft BV von Artzt zu Chef gebracht habe und er hat es dann mit AOK grklärt. Wie und was, weiß ich nicht. Er hat zu mir gesagt ich soll von Artzt BV bringen und er hat keine andere Platz für mich. Was ist mir auch logisch, weil ich habe mein beruf und kann nicht z. B. Lohnabrechnungen machen in Büro oder sowas was ich keine Ahnung habe. Wenn gesetliche Mutterschutz angefangen hat, 6 Wochen vor Entbindung, war ich personlich bei AOK und da hat kein Mensch was gesagt. Das ich was falsch mach oder sowas. Und die wissen dort alles weil ich dene genau alles so erklärt habe wie hier jetzt in diese Post.
mellomania
du schreibst erst: schwer heben, alle rauchen dann: giftstoffe dann:kurzarbeit wenn alle kurzarbeitergeld erhalten, erhälst du auch kurzarbeitergeld, außer es steht im vertrag was anderes drin in deinem fall. das passt ja nicht zusammen dass du 45 h arbeiten sollst, die firma aber in kurzarbeit ist. das kurzarbeitergeld kann ausgeklammert werden bei der elterngeldberechnung später. das sind rechtliche informationen. und es wurde auch von andren geschrieben, da es einfach fakt ist. ob es dir jetz gefällt oder nicht.
Anna050521
"du schreibst erst: schwer heben, alle rauchen dann: giftstoffe dann:kurzarbeit" Weil es unrelevant ist. Ich habe auch nicht gesagt wo und was genau ich mach. Es geht nur um BV und meine Frage war klar. Wenn Jemand hat BV wegen Schwangerschaft ist doch voll egal von wemm hat er des gekriegt und warum, jede Frau die in BV ist kriegt ihre volle Lohn. Es geht darum. Muss ich dir auch erklären dass ich war schwanger mit Zwillinge und habe die verloren? Dass ich war an therapie? Dass mein Mann und ich versuchen schon 15 Jahren Kinder zu haben? Dass ich Gebärmutter Tumor habe?? Es ist ALLES UNWICHTIG UND ES INTERESSIERT KEINEM. Hier gibts tolle Menschen die haben mir auf meine Fragen geartworted und ich bin dankbar, aber du bist umglaublich... Und nein, es stimmt nicht wegen Kurzarbeit. Meine Firma ist in Kurzarbeit seit März 2020. Ich bin Schwanger geworden in Juni 2020, und habe wegen BV mein Volles Lohn bis Elterngeld. Kurzarbeit ist bei berechnung Mutterschutzlohn und Elterngeld nicht zu berucksichtigen.
Meyla
Nein das ist nicht „voll egal“. Seit 2018 gibt es schärfere Gesetze. Wird das BV überprüft und es war nicht korrekt ausgestellt (wir leben hier in Deutschland und HIER ist so etwas wichtig) muss es die Person zurück bezahlen, die es bezogen hat: du. Da wärst du nicht die Erste, der so etwas passiert. Dann: für diw BV frage ist es durchaus relevant, ob deine Firma in Kurzarbeit geht. Dann ändert sich auch für dich das erhaltene Gehalt wie für alle anderen Kollegen auch. Die mag das egal sein, dem Gesetz ist es nicht egal und nach diesem Gesetz willst du ja grade Gelder beziehen.
Mitglied inaktiv
Bei manchen würde ich mir echt wünschen, dass die Krankenkasse mal so richtig hinschaut. Und noch was. Bete das der Betrieb nicht insolvent wird und du trotz Schwangerschaft arbeitslos wirst. Dann bekommst wegen diesem BV kein Arbeitslosengeld weil nicht vermittelbar.
Anna050521
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html Ich bin grad auch bei AOK Krankenkasse und die sagen es passt alles und sollte mir keine Sorge machen. Es war alles in Ordnung in erste Schwangerschaft und in diese auch. Ich komme nicht aus irgendwie Land wo gabts keine Gesetze, keine Sorge. Ich arbeite hier und zahle alles was ich zahlen muss. Habe nie geld von euere Staat bezieht, Arbeitslosengeld, Harz IV oder sonst was. Habe in mein land studium beendet und bin Mathe Lehrerin. Und in Deutschland auch Ausbildung. Falls Jemanden stört dass ich ausländerin bin. Weil es hört sich so an mit diese "da sind Gesetze in DE", wie ich komme aus was weiß ich wo.. Da sind wieder keine Antworten auf meine Fragen hier. Und falls ich was falsch mache, es ist mein Problem. Ob ich was zurruckzahlen muss, ist auch mein Problem. Verstehe nicht warum Drama. Ich Grüße euch alle und wünsche schönen Tag, habe erlich kein Bock mehr auf sowas.
cube
Deine eigentlichen Fragen sind ja bereits ganz zu Anfang beantwortet worden. Die weitere Diskussion geht doch lediglich darum, dass dein BV angezweifelt werden kann. Schön, dass die AOK es offenbar ohne zu zucken anerkennt - das würde aber eben nicht jede KK tun und nicht jeder AG. Es ist und bleibt ein BV, das von der falschen Stelle ausgesprochen wurde. Nur darum ging es und der Hinweis, dass dies für DICH hinterher schlecht aussehen könnte. Aber da die AOK das BV durchgewunken hat und dein AG wohl auch keine Einwände hat ... andere Mütter haben da eben auf Grund der Gesetze nicht so viel Glück wie du und stehen hinterher ganz schön dumm da.
KielSprotte
Deine Angaben sind komisch: du willst 45 Std./Woche arbeiten und zusätzlich noch jeden zweiten Samstag........das geht nicht! Du darfst nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten, ich bezweifle, dass das so in deinem Vertrag stehen kann.......
Anna050521
Nicht dass ich will so gerne so viel arbeiten, würde gerne weniger und wochenende frei aber wenn ich noch vor erste Schwangerschaft dass gesagt habe, Chef hat mir gerohnt mit Kündigung was ich mir nicht leisten kann. Ich habe auch gefragt wenn ich zurruck komme ob ich kann Teilzeit arbeiten, es war abgelehnt. Weil bei uns Schicht dauert 9 Stunden. Einziegste was er mir "erlaubt" hat, war dass ich schaffe nur Frühschicht. Ich habe auch was neues gesucht, aber habe nichts was mir passt gefunden. Ich finde es bissle gemein wie mir hier manche schreiben, fühle mich wie ihe denken ich bin weniger Mensch oder habe weniger Wert weil ich Ausländer bin. Ich arbeite hart für mein Geld. War nie Krankgeschrieben und versuch auch niemamden zu verarsch****. Ich mach nur so wie ist es mir gesagt. Weiß nicht wieso solche Antworten von manche von euch.. dass ihr wünschen dass ich werde erwisched.. in was? Ich Betrüg niemanden. Bin doch Schwanger. Habe Heute mit AG und Krankenkasse geredet. Und es ist Alles in Ordnung. AoK Frau sagt BV bei erste Baby war gültig. Fa darf es machen wenn es für mich gefährlich ist zu arbeiten. AG hat auvh mit dene geredet und sie wissen alles. Die Frau hat gesagt ab 1.4. bleib ich wieder Heim und Sie wünschen mir Alles gute. Wie hat es erstman mein AG mit dene geklärt ist zwischen die 2. Ich weiß ich musste ihn Bv von Frauenartzt bringen. Was er damit weiter gemacht hat und was hat er mit AOK aus gemacht, ist sein Problem. Ich weiß dass er mir gesagt hat ich soll Heim bleiben unx er kann mir keine andere Srelle gebenn. Ob AG was betrügliches mit KK macht, weiß ich nicht. Aber ich bin nicht erste in diese Firma die ist Schwanger geworden. Da sind bestimmt 10 Frauen vor mich und es war gleiche. Jede ist gleich in BV geblieben und ist erst nach elternzeit zurruck. Vorallem,
Anna050521
Mein Mann ist der meinung dass mein AG hat dann hier was falsch gemacht. Weil so kriegt er Geld von Krankasse zurruck. Dass er mir was anderes als Job gegeben hat, musste er mich zahlen so wie er zahlt mich für mein Platz und es lohnt sich für ihn nicht. Weil es aus seine Tasche geht. Deswegen wollte er dass Artzt gibt BV, nicht er. Aber es ist dann immernoch nicht mein Problem sondern sein. Und ich habe es Heute zu Aok so gesagt, dass mein Chef wollte dass ich bring BV von Artzt und die haben gesagt es ist in Orndung.
Feuerschweifin
Alles gut Anna, du musst dich hier nicht rechtfertigen. Alles ist besprochen mit Arzt, Chef und Krankenkasse. Da alle einverstanden sind, hast du nichts zu befürchten, und nur darum geht es gerade für dich.
KielSprotte
Wieso, weshalb und warum unterstellst du uns eigentlich mehr oder weniger direkt Ausländerfeindlichkeit? Ich bin nur der Meinung, dass es in deiner Firma nicht mit rechten Dingen in Bezug auf das dt. Arbeitsschutzgesetz zugeht. Du ziehst doch direkt immer die Ausländer-Karte. Da du im BV ja nun viel Zeit hast und doch schließlich ein abgeschlossenes Studium der Mathematik hast, kannst du dich ja mal mit dem genannten Gesetz beschäftigen und es deinem Chef um die Ohren hauen, wenn du dann nach Kind2 wieder anfangen solltest zu arbeiten.
Anna050521
KielSprotte, hab es nur wegen Ausländisch was gesagt weil Meyla oben hat mir geschrieben "wir sind HIER in Deutschland", und ich habe es voll oft erlebt dass mir Jemand sowas sagt wie ich bin respektloss und habe kein Respekt für Deutsche Gesetze und regeln, was stimmt gar nicht. Ich war grad eben in Geschäft und wir haben nochmal mit Krankenkasse telefoniert und die haben nochmal gesagt dass ist alles in Ordnung und ich sollte ab 1.4. Heim bleiben. Wenn alles gut ist, und Elternzeit mit zweite vorbei ist, dann suche ich mir eh ein neues Job. Glaub nicht dass gibt Frauen die würden während Schwangerschaft dort arbeiten. Vorallem es geht um Baby, nicht um mich.
Meyla
Ja, wir sind hier in Deutschland, oder irre ich mich? Ich lasse mir keine Erbschuld auferlegen/ schäme mich dafür, den Namen meines Heimatlandes in den Mund zu nehmen. Das darf schließlich auch jede andere Nation machen ohne gleich einen Rassismusstempel aufgedrückt zu bekommen. Wir sind hier in DEUTSCHLAND, in einem Land, das unheimlich viele komplizierte Gesetze hat und diese nehmen auf „ist mir egal“ keine Rücksicht, ob dir das passt oder nicht, ob du studiert hast oder nicht (Mathelehrerin die Chemikalien schleppt, sicher….). Du möchtest ein Mutterschutzsystem nutzen und dieses ist nur nach geltenden Regeln möglich (siehe auch die Antwort der Anwältin).
Bone
Wundert mich wenig das der AG droht. Du lässt es ja mit dir machen. Selbst wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Um sich verarschen zu lassen braucht es immer 2 Leute, einer der macht und einer der mit sich machen lässt. Wäre ich ein Arschloch, ich würde dich lieben. Für ein Arschloch bist du das goldene Los.
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