kleinePrinzessin2008
Guten Abend Frau Bader, ich übe einen Minijob im Sozialwesen aus (max.60 Std. im Monat). Da ich jetzt in der Frühschwangerschaft Probleme habe (Kind nicht zeitgerecht entwickelt momentan) soll ich mir im Auftrag meiner Chefin ein Beschäftigungsverbot vom FA ausstellen lassen. Sie meinte bei einer normalen längeren Krankschreibung würde ich aufgrund des Minijobs kein Geld mehr ausgezahlt bekommen. Beim BV bekomme ich es weiter regelmäßig. Stimmt das so?Entstehen mir irgendwelche Nachteile aufgrund eines BV? Danke für Ihre Antwort. LG Susan
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Bei Ihnen scheint mir eine Krankschreibung angesagt - und dann bekommen Sie nur 6 Wo Lohnfortzahlung Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
nein durch das bv entstehen keine nachteile,aber ob der gyn ein bv austellt ist die frage! es besteht ja auch die möglichkeit das der ag eins austeilt,aber wegen nicht zeitgerechter entwicklung wird das wohl schwer sein.
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