Frage: Bürgschaft

Sehr geehrte Frau Bader ! Mein Stiefsohn und seine Freundin bekommen ein Kind. Da sie beide noch nicht arbeiten mußte mein Mann für seinen Sohn eine Slbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Wohnungsgesellschaft unterschreiben. Als Bürge darin wurde mein Mann festgehalten aber ich sollte das ganze auch unterschreiben. Es hies weil wir zusammen wohnen muß ich das auch unterschreiben. Das ist doch nicht Rechtens, oder? Was hab ich damit zu tun? Da mein Stiefsohn ziemlich unzuverlässig ist habe ich Angst das irgend etwas daher kommt. Kann die Wohnungsgesellschaft mich auch verdonnern was zu zahlen? Was kann ich tun? Um des lieben Friedens Willen hab ich auch unterschrieben. Könnte ich auch die Bürgschaft später zurückziehen? Bin ich überhaupt Bürge wenn ich meine Unterschrift daruntergesetzt habe aber mein Mann als Bürge angegeben wurde. Mein Name steht lediglich bei der Unterschrift drin, sonst nur mein Mann. Vielen Dank im voraus.

Mitglied inaktiv - 19.01.2010, 14:08



Antwort auf: Bürgschaft

Hallo, die wollen so viele Bürgen wie möglich. Bei uns Juristen heißt es, frei nach Schillers gedicht die Bürgschaft "Wer bürgt, wird erwürgt". Machen Sie es nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2010



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