Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich bin zur zeit im mutterschutz und noch in der ausbildung - kann und werde diese aber beenden. die frage ist nur: was ist danach? dann bin ich arbeitslos, denn mein betrieb kann mich nicht übernehmen. habe ich dann die möglichkeit arbeitslosengeld/-hilfe oder sozialhilfe (vielleicht auch wohngeld o.ä.) zu beantragen? ich bin verheiratet und werde ab diesem zeitpunkt auch mit meinem mann, der sich ebenfalls noch in der ausbildung befindet zusammen wohnen. jedoch können wir von seinem ausbildungsgehalt und dem erziehungsgeld + kindergeld nicht leben. leider scheint keine behörde in der lage zu sein mir kompetenten rat zu geben - können sie mir weiterhelfen?
HAllo, Arbeitslosengeld erhalten Sie, wenn Sie 12 Mo. eingezahlt haben und dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. letzteres ist auch Voraussetzung für Arbeitslosenhilfe. Bei der A-Hilfe müssen Sie zusätzlich bedürftig sein. Ansonsten Sozialhilfe. Gruß, NB