Dilaya
Hallo liebes Team, ich hätte mal eine Frage und freue mich über Hilfe. Ich bin gerade in Elternzeit mit Kind Nr.1 und habe sie beim Arbeitgeber schriftlich beendet bevor mein nächster Mutterschutz mit Kind nr. 2 beginnt, um volles Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und Krankenkasse zu erhalten. Ich wollte gerne bis dahin in meiner Elternzeit auf Minijob Basis bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Diese wurde auf Grund von Kurzarbeit abgesagt. Darf ich mich wo anders auf Minijob Basis oder Teilzeit bewerben bis mein Mutterschutz beginnt ohne dass das Arbeitsverhältnis von meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt wird ? Wie müsste ich da vorgehen ? Und würde ich trotzdem das volle Mutterschaftsgeld von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen ? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Sie können in der EZ in TZ bei einem anderen AG arbeiten, wenn der alte AG zustimmt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du brauchst die schriftliche Zustimmung deines AGs. Die Tätigkeit darf nur als Teilzeit während Elternzeit laufen. Also auf diese Zeit begrenzt sein.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren