Bis wann muß die Folgebescheinigung beim AG sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bis wann muß die Folgebescheinigung beim AG sein?

Hallo Frau Bader, ich bin momentan krank geschrieben. Meine AU (Erstbescheinigung) geht bis heute,da es mir aber noch nicht besser geht,habe ich morgen nochmal ein Termin beim Arzt. Mein AG ist schon informiert das ich diese Woche mind. noch krank bin. Bis wann muß eine Folgeverordnung beim AG sein,da dieser nicht am Wohnort ist. Gilt die gleiche Frist wie bei der Erstbesch.? Mfg Nanni82

Mitglied inaktiv - 30.01.2013, 15:59



Antwort auf: Bis wann muß die Folgebescheinigung beim AG sein?

Hallo, im Zweifel ja. Liebe Grüße, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2013