Steffi0405
Hallo Frau Bader Vor etwa 6 Wochen ist man mur auf einen Parkplatz in die Fahrerseite gefahren. Der Parkplatz war mit dem Schild der STVO ausgeschildert. Leider war die Polizei sich nicht schlüssig darüber ob dieses Schild tatsächlich gilt, da Privatgelände. Sowohl ich als auch die Gegnerin haben erstmal die Schuld bekommen, weshalb es beim Anwalt gelandet ist. Mein Partner ist Halter des Fahrzeugs, weshalb er auch den Anwalt über seine Rechtsschutz hat laufen lassen. Nun hat mein Partner sich von mir getrennt und möchte nun auch nichts mehr mit der Sache zutun haben und den Anwalt davon in Kenntnis setzen das Seine Rechtsschutz nun nicht mehr aufkommt. Da ich keine Rechtsschutz habe kann ich mir keinen Anwalt leisten. Was passiert nun wenn ich die Sache auf sich beruhen lasse und für meinen Schaden selbst aufkomme? Die gegnerische Partei hat bisher noch keinen Schaden geltend gemacht (es war auch beim Unfall kein Schaden ersichtlich) Muss ich für die vorangegangen Anwaltsbriefe aufkommen? Was genau kommt denn nun auf mich zu? Mein nun Ex Partner meint ich könne mich auf mehrere 1000€ einstellen, da man wohl eine Art Schuld Eingeständnis macht wenn man eine Klage fallen lässt. Können sie mir vielleicht weiter helfen? Danke und viele Grüße
RUB
Suomi
Du weißt, dass es hier in dem Forum "Rund ums Baby" geht?
cube
Frau Bader wird darauf nicht antworten, da deine Frage nichts mit Familie oder Kind und alles, was daran hängen könnte, zu zu tun hat. Und generell hört sich das alles sehr seltsam an. Du hast das Auto gefahren, aber seine Rechtsschutz kommt für dich als Fahrerin auf? Du bist also in seiner Rechtsschutzpolice mit aufgeführt als Nutznießerin? Die andere Partei hat doch offenbar gar keine Ansprüche gestellt. Was sagt denn die Versicherung deines Ex? Der Unfallbericht wird doch an die Versicherung geschickt. Die sagt dann, was sie zahlt/ob sie zahlt etc. Klage? Gegen wen denn? Durfte er dich überhaupt fahren lassen? Also ist ins einer KFZ-Versicherung ein 2. Fahrer eingetragen/aufgeführt?
Mitglied inaktiv
Meine laienmeinung: Wenn die rechtsschutzversicherung die kostendeckungszusage gegeben hat, dann zahlt sie auch weiter. Sie war ja offensichtlich darüber informiert, dass du gefahren bist. Geht es nur um die anwaltskosten oder auch um den schaden an "deinem" auto? Dein ex muss doch interesse daran haben, dass das ordentlich geklärt wir?
cube
das der Schaden an seinem Auto repariert wird. Wenn du den eh nicht zahlen kannst, wäre er schlecht damit bedient, sich selber nicht weiter da reinhängen zu wollen. Meinst du nicht, dein ex will dir einfach aus Sickigkeit gerade das leben schwer machen/dir Angst einjagen?
Berlin!
Bissl wirr, der Text. Gibt es eine Kostendeckungszusage der Versicherung? Dann gilt die auch weiter. Wer macht denn gegen Dich Ansprüche geltend? Sprich: warum brauchst Du denn eine Anwältin? Wenn nur am Fahrzeug Deines ehemaligen Partners ein Schaden entstanden ist, dann muss er sich um die Regulierung kümmern. Nicht Du, Dir ist doch gar kein Schaden entstanden. Du brauchst keine Anwältin. Was Dein Partner über irgendwelche Klagerücknahmen etc.. sagt ist kompletter Unsinn.
lilly1211
Er ist doch der Geschädigte und nicht du!
mamavonbaby
Auf wen läuft denn die Kfz-Haftpflichtversicherung? Falls sie auch auf ihn läuft, dann bist du raus. PS. was Polizisten meinen zu wissen, kann auch oft falsch sein. Wenn da steht "hier gilt die StVO" dann gilt die nämlich dort. Der Privatbesitzer darf das nämlich entscheiden und da er ein Schild aufgestellt hat auf dem das ausdrücklich drauf steht ist sie somit gültig und jeder der das Privatgelände befährt muss diese berücksichtigen.
Berlin!
.
mamavonbaby
Ja ich weis. Aber das Auto kann ja dem Mann gehören, oder Bank, weil finanziert, oder einer Firma weil geleast, oder der Oma etc, aber die Versicherung hat die Frau abgeschlossen, weil sie auch damit fährt. Wenn sie auf sie läuft, dann muss sie für den Schaden aufkommen. Läuft die Versicherung auf seinen Namen, dann er. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Berlin!
Ich würde sagen, es kommt darauf an, wer Halter*in des Fahrzeugs ist.
mamavonbaby
Eben nicht. Ich hab auch 2 Autos und bin ebenfalls die Halterin beider Autos, ABER die Versicherung des 2. Autos läuft auf den Namen meines Mannes und wenn er damit einen Unfall verursacht, dann haftet ER mit SEINER Versicherung und er muss sich um alles kümmern. Da hab ich dann wirklich gar nichts mit zu tun. Lass ich ihn allerdings mit dem Auto fahren wo die Versicherung auf MICH läuft, dann hafte ich für alle Schäden die er damit verursacht. deswegen frage ich.
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