Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezahlung des Kitaplatzes in Sachsen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezahlung des Kitaplatzes in Sachsen

vampy89

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Einen schnen guten Tag, und zwar habe ich ein anliegen, mehr eine frage. Von meinem Mann die Freunde haben auch ein Baby bald 12 Monate kommt jetzt in die Kita er ist steuerberater und sie ist selbständige Hebamme. Er hat jetzt zu meinem Mann gesagt warum wir so d... sind und den Kita platz selbst bezahlen. Weil sie Ihren platz angeblich vom Staat beziehen. ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen. Weil es auch unfährwäre gegenüber den die nur sehr wenig verdienen. Die beiden verdienen zusammen echt erheblich viel! Ich will ab September eine Umschulung zur Malerin machen weil mir der Bürojob zu unausgeglichen ist. Leider bekomme ich keine hilfe vom amt da mein mann ja voll Arbeiten geht und über den Satz liegt. Meine frage ist jetzt ob man wirklich sowas beantragen kann das der krippenplatz gezahlt wird ( wir haben einen öffentlichen kitaplatz, die andere Familie einen Privatenkitaplatz). Mit freundlichen Grüßen Familie Engel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Bundesland entstehen KiTa-Kosten, die Höhe bestimmt sich nach der Satzung und wird üblicherweise am Einkommen festgemacht. Was will dieser Freund eigentlich? Soll er doch mal erklären, wieso er sooo viel schlauer ist als Sie. Für mich ist das Stammtischgeschwätz. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Wahrscheinlich finanzieren die Leute, die " echt erheblich viel" verdienen mit Hilfe des Betreuungsgeldes den privaten Krippenplatz und machen dann die Betreuungskosten steuerlich geltend - ist vollkommen legal.


vampy89

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ne betreuungsgeld ist es nicht, das dachte ich am anfang auch. ist auch nix mit steuerlicher absetztbarkeit, das hätt ich auch noch verstanden weil man ja einen bestimmten betrag als werbungskosten oder sonderauskünfte glaube ich steuerlich absetzen kann. aber genaueres wollten sie auch nicht sagen.


Lewanna

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Na wenn die so fragen, dann frag doch mal zurück wo man das beantragen kann? LG


Kiane

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Beim zuständigen Jugendamt kannst Du das beantragen. Versuchen kann man es. Wir haben schon mal ein Jahr bekommen, als nur mein Mann arbeiten war und ich im 2. EZ-Jahr im unbezahlten Praktikum in einer berufsbegleitenden Ausbildung. Alternativ wäre vielleicht auch Wohngeld eine Möglichkeit.


SallyBW

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Steuerberater und Hebamme? Sind beide Selbständig? Da kann mein sein Einkommen auch künstlich runterrechnen, ein Steuerberater kennt da alle legalen (und auch illegalen) Möglichkeiten. So kann man schnell zu ungerechtfertigten Zuschüssen kommen. Dies soll keine Unterstellung sein, war nur mein erster Gedanke. Ansonsten die beiden einfach mal fragen, wie man das macht.


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