milaaa
Hallo frau bader, Vielen dank für ihre antwort. Also selbst wenn unsere abteilung geschlossen wird, kann mich ag nicht kündigen in der ez? Und falls ich doch dem betriebsübergang zustimme, wie sieht es aus mit den ganzen rechten und vrreinbarungen wg. Ez ? Habe ich dort dbenfalls recht auf tz in ez und vor allem muss mir der neue ag nach ablauf ebenfalls einen vollzeitjob wieder anbieten? Weiss nicht was der richtige schritt ist? Wenn ich wüsste, der ag kann mich auch in ez loswerden wg. Umstrukturierung etc. Würde ich dem betriebsübergang zustimmen, wenn ich jedoch wüsste, ich haba 100% kündigungsschutz, also gaaaar keine keine möglichkeit für den ag mir zu kündigen, würde ich bleiben. Hmmm... lese halt immer wieder, dass es eben in ausnahmefällen möglich ist, auch in der ez gekündkgt zu werden???? Danke ihnen!!!!
Hallo, wenn die Abteilung geschlossen wird stellt sich die Frage der Versetzung. Wenn einer zB Bäcker ist und die Backwarenabteilung wird geschlossen und es wird in Zukunft nur noch Wurst hergestellt, wäre es mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig. Liebe Grüsse, NB
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