milaaa
Hallo frau bader, Bei uns im unternehmen werden dieses jahr betriebsbedingte kündigungen verteilt. Wenn ich in ez bin bzw. Irgendwann tz in ez arbeite, darf man mir ebenfalls kündigen? Bin ich genauso wie in der schwangerschaft geschützt? Ferner hat man die möglichkeit, per betriebsübergang in eine andere gesellschaft zu wechseln. Der betriebsrat hat ausgehandelt dass manalles an konditionen mitnimmt, also betriebszugehörigkeit, gehalt etc. Wie sieht es aus mit meinen vereinbarungen wg. Ez.? Ich wollte nach einem jahr tz in ez arbeiten, hatte 2 jahre beantragt, mitmoption 3 jahr zu verlàngern. Hab ich bei betriebsübergang alle rechte wie bei der jetzigen arbeit, was ez angeht,oder muss ich alles neu vereinbaren? Vielen dank
Hallo, in der Elternzeit haben Sie besonderem Kündigungsschutz. Ich wäre mit einem Betriebswechsel vorsichtig, der hat oftmals den Grund, den Arbeitnehmer loszuwerden. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung