milaaa
Hallo frau bader, Bei uns im unternehmen werden dieses jahr betriebsbedingte kündigungen verteilt. Wenn ich in ez bin bzw. Irgendwann tz in ez arbeite, darf man mir ebenfalls kündigen? Bin ich genauso wie in der schwangerschaft geschützt? Ferner hat man die möglichkeit, per betriebsübergang in eine andere gesellschaft zu wechseln. Der betriebsrat hat ausgehandelt dass manalles an konditionen mitnimmt, also betriebszugehörigkeit, gehalt etc. Wie sieht es aus mit meinen vereinbarungen wg. Ez.? Ich wollte nach einem jahr tz in ez arbeiten, hatte 2 jahre beantragt, mitmoption 3 jahr zu verlàngern. Hab ich bei betriebsübergang alle rechte wie bei der jetzigen arbeit, was ez angeht,oder muss ich alles neu vereinbaren? Vielen dank
Hallo, in der Elternzeit haben Sie besonderem Kündigungsschutz. Ich wäre mit einem Betriebswechsel vorsichtig, der hat oftmals den Grund, den Arbeitnehmer loszuwerden. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit