Joulez
Guten Tag , Ich versuche mich gerade über Betreuungsunterhalt zu informieren. Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld II während meiner Elternzeit. Mein Kind ist jetzt 6 Monate alt, Vaterschaft wurde im Januar anerkannt, also vor 4 Monaten. Derzeit muss sich ja wahrscheinlich das Job Center drum kümmern, den Betreuungsunterhalt festzustellen. Wie sieht das aus, wenn ich aufhöre Arbeitslosengeld II zu beziehen? Muss ich das dann erneut beantragen und wenn ja wo/ wie? Wie kommt der Betrag zustande ? Rückwirkend kann man da wahrscheinlich auch nichts mehr machen oder ? Ich bekomme im Internet leider nicht wirklich einen Durchblick und weiß nicht genau an wen ich mich da am besten wende diesbezüglich. Hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Joulez
Hallo, in der Zeit, wo Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, gehen die Ansprüche in dieser Höhe auf den Staat über und werden auch von diesen geltend gemacht. Aber nur in der Höhe des Anspruches gegenüber dem Jobcenter. Sie müssen also anhand der Berechnung schauen, ob weitergehende Ansprüche bestehen. Wenn er nach der Beendigung des Anspruchs des Jobcenters die Zahlung einstellt, müssen Sie die Ansprüche selber geltend machen. Liebe Grüße NB
Joulez
Ich habe i.Ü . Das alleinige Sorgerecht und betreue das Kind ausschließlich alleine .
Mitglied inaktiv
frage, ist der vater denn leistungsfähig?
Joulez
Ja ist er
Kaiserschmarrn
Das Jobcenter rechnet den Betrag aus. Wenn der Vater den Betrag dann zahlt und auch weiterhin dann, wenn du aus dem Leistungsbezug SGB II ausscheidest, musst du nichts machen. Zahlt er nicht mehr, bleibt dir nur der Gang zum Anwalt. Allerdings: du scheidest ja nicht ohne Grund beim Jobcenter aus. Solltest du über Einkommen verfügen, reduziert sich dann ja auch der Anspruch auf Betreuungsunterhalt und dieser müsste eh neu berechnet werden.
Joulez
Okay, ja ich dachte vielleicht muss er dann mehr ausgleichen wenn ich keine Sozialleistungen mehr bekomme und ich zb nur geringfügig verdiene .
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