babyborn90
Bekommt man betreuungsunterhalt wenn man Arbeitslosengeld bekommt?
Hallo, Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, es sei denn, die Eltern erhalten mehr als 300 Euro (bei zwei und mehr Kindern). Ab 300 Euro erfolgt eine Anrechnung. Auf das Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes