Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt

babyborn90

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Bekommt man betreuungsunterhalt wenn man Arbeitslosengeld bekommt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, es sei denn, die Eltern erhalten mehr als 300 Euro (bei zwei und mehr Kindern). Ab 300 Euro erfolgt eine Anrechnung. Auf das Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB


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