babyborn90
Bekommt man betreuungsunterhalt wenn man Arbeitslosengeld bekommt?
Hallo, Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, es sei denn, die Eltern erhalten mehr als 300 Euro (bei zwei und mehr Kindern). Ab 300 Euro erfolgt eine Anrechnung. Auf das Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben