Mitglied inaktiv
Ich lebe mit meinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und wir bekommen demnächst unser erstes Kind. Ich werde 2 Jahre Elternzeit nehmen und er wird normal weiterarbeiten. Im ersten Jahr bekomme ich Elterngeld (ca 900 EUR), da ich vor meinem Mutterschutz/Elternzeit voll berufstätig war, danach wohl nichts mehr außer dem Kindergeld. Oder? Kann mir mein Partner Betreuungsunterhalt zahlen und das wiederum steuerlich absetzen? Was sind die Voraussetzungen dafür und in welcher Höhe darf das maximal sein? Er verdient an die 1900 EUR netto im Monat. Danke
Hallo, ja, Sie erhalten KG u EG, weiteres bestimmt sich nach dem Verdienst des KVs. Die steuerliche Frage bitte bei unserem Steuerberater stellen-der ist da der Fachmann! Liebe grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren