Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Kommunalbeamtin und wüßte gern, welche besonderen Vorschriften es bzgl. Elternzeit, Mutterschutz usw. speziell für Beamte gibt. Kann man die 3 Jahre Elternzeit auch verlängern? Ich bin ja privat krankenversichert und habe von der Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Zeit gehört, so dass ich dann über meinen Mann mitversichert wäre, solange ich zu Hause bleibe. Gibt es diese Möglichkeit? Vielen Dank!
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, leider kannst Du nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung deines Mannes aufgenommen werden, da der weiterhin bestehende Beihilfeanspruch vorrangig ist. Du musst also deine private Krankenversicherung schön weiterzahlen. (Wovon auch immer) Die Sache mit der Anwartschaftsversicherung hat sich also erledigt. Im übrigen- noch ein Nachteil- für uns Beamtinnen, ES GIBT KEINE MUTTER KIND KUREN. ( Im Zweifelsfall müssen sowohl Mutter und Kind eine Kurverordnung haben) Gruß Silke
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit