Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besonderheiten für Beamtinnen?

Frage: Besonderheiten für Beamtinnen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin Kommunalbeamtin und wüßte gern, welche besonderen Vorschriften es bzgl. Elternzeit, Mutterschutz usw. speziell für Beamte gibt. Kann man die 3 Jahre Elternzeit auch verlängern? Ich bin ja privat krankenversichert und habe von der Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung für die Zeit gehört, so dass ich dann über meinen Mann mitversichert wäre, solange ich zu Hause bleibe. Gibt es diese Möglichkeit? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, leider kannst Du nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung deines Mannes aufgenommen werden, da der weiterhin bestehende Beihilfeanspruch vorrangig ist. Du musst also deine private Krankenversicherung schön weiterzahlen. (Wovon auch immer) Die Sache mit der Anwartschaftsversicherung hat sich also erledigt. Im übrigen- noch ein Nachteil- für uns Beamtinnen, ES GIBT KEINE MUTTER KIND KUREN. ( Im Zweifelsfall müssen sowohl Mutter und Kind eine Kurverordnung haben) Gruß Silke


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