Selly27
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Ihnen gestern geschrieben und habe eine Antwort Ihnen erhalten. Das das beschäftigungsverbot der Krankmeldung unterliegen. Das wusste ich nicht und bin seit dem 29.10 teilstationäre in Behandlung. Und bekomme eine liegebescheinigung vom Krankenhaus. Ich habe diese nicht dem Arbeitgeber und Versicherung zugesendet, weil ich wie gesagt, davon ausgegangen bin beim beschäftigungsverbot muss ich es nicht. Dies hat der Mitarbeiter von der Versicherung auch gesagt. Wenn ich es nach 3 Wochen abschicke bekomme ich dann eine Abmahnung oder was erwartet mich? Mit freundlichem Gruß Selly
Hallo, wenn Sie es nicht einreichen machen Sie es noch schlimmer. Schicken Sie es AG und KK zu mit dem Hinweis, dass Sie es nicht wussten (obwohl es draufsteht). Dann muss man das jetzt irgendwie rückwirkend machen, keine Ahnung. Liebe Grüße NB
mellomania
du musst es vorlegen. sofort. jetzt weißt du es. für ein bv muss man arbeitsfähig sein, was du nicht bist. reiche es schnellstmöglich ein mit dem hinweis, dass es dir nicht bewusst war. es geht auch um den start der krankmeldung da du nach sechs wochen krankengeld erhälst und wenn du es nicht einreichst, da keine frist loslaufen kann. die KK muss ja wissen, wann die sechs wochen um sind damit du das krankengeld erhalten kannst und alles seine rechtlich richtigen wege geht.
Ich habe jetzt nochmal nachgedacht. Nach § 5 EntgFG hat der AG Anspruch auf eine Krankmeldung. Nach § 7 EntgFG kann der AG die Lohnfortzahlung einstellen, bis das Attest vorgelegt wird. Eine Abmahnung dürfte zulässig sein.
Mitglied inaktiv
Werden Sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt, benötigen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis. In der Regel stellt die Klinik dann eine Liegebescheinigung aus. Www.patientenberatung.de
Frau_H.
Bitte bedenke davon abgesehen, dass sich der Bezug von Krankengeld nachteilig auf das spätere Elterngeld auswirken kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt ist. Gute Besserung!
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