Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschschäftigungsverbot/ teilstationäre Klinik

Frage: Beschschäftigungsverbot/ teilstationäre Klinik

Selly27

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und bin seit ca. 2-3 Wochen in einer teilstationären Klinik. Ich weiß nicht wie lang die Behandlung geht. Muss ich dem Arbeitgeber melden das ich in Behandlung bin oder muss ich dies nicht weil ich im Beschäftigungsverbot bin. Zahlt die Krankenkasseversicherung ab der 6 Woche oder der der Arbeitgeber? Bin verunsichert. Ich bedanke mich im voraus. Mit freundlichem Gruß Selly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann sind Sie Ja sicher krankgeschrieben. Die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Das bedeutet, dass hier die Krankschreibung das richtige Mittel ist und sie, wenn diese länger dauert, nach sechs Wochen Krankengeld erhalten. Liebe Grüße NB


mellomania

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bist du krankgeschrieben? ja du musst das dem AG melden, da eine krankmeldung IMMER vor einem BV steht. BV geht nur, wenn man arbeitsfähig ist. da du das scheinbar nicht bist, zählt das bv nicht und die krankmeldung muss an den AG. nach sechs wochen erhälst du normal krankengeld.


Selly27

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Nein. Ich bekomme eine Liegebescheinigung haben die im Krankenhaus gesagt.


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