Sehr geehrte Frau Bader,
bei mir wurde leider in der 18. SSW festgestellt, dass es keine Herztöne mehr gibt. Es wird nun eine Geburt eingeleitet und anschließend noch eine Ausschabung gemacht.
Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und seit einigen Wochen haben ich ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Fragen. Endet das BV mit der Feststellung, dass es keine Herztöne gibt und soll ich mich nachträglich zu diesem Termin krank schreiben lassen oder reicht eine Krankschreibung nach der Ausschabung?
Ich möchte relativ schnell wieder zur Normalität zurückkehren und weil ich meine Arbeit auch sehr gerne mache, nach einigen Wochen wieder arbeiten gehen. Ich bin mir jedoch unsicher, ob ich es rein von der Belastung und dem Arbeitsvolumen her schaffe, mit einer vollen Stelle wieder arbeiten zu gehen. Besteht nach einer Fehlgeburt die Möglichkeit, dass ich mir ein teilweises individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen lasse und zum Beispiel nur mit halber Stundenzahl einsteige?
Vielen Dank im Voraus!
von
Erdbeertee
am 08.03.2024, 01:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt
Hallo,
das tut mir sehr Leid.
Entscheidend ist, was der Frauenarzt bescheinigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2024
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt
Dass du sowas durchmachen musst, tut mir Leid...
Die Frage habe ich hier von 2020 gefunden. Da steht, dass das BV mit einer nicht intakten Schwangerschaft endet und nicht erst mit Abgang/Geburt/Ausschabung. Das heißt, du solltest dich erstmal krankschreiben lassen.
Und eine Wiedereingliederung musst du mit deiner Krankenkasse besprechen.
von
annarick
am 08.03.2024, 07:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt
Wenn du mehr als 42 Tage krank bist (egal ob am Stück, oder insgesamt) innerhalb von 12 Monaten, hast du Anspruch auf BEM ( betriebliches Eingliederungsmanagement) zum Wiedereingliedern. Dein Arzt kann dir dann eine stufenweise Wiedereingliederung ausstellen (bspw. 1 Woche 4 Stunden, 2. Woche 5 Stunden...) bei normaler Bezahlung. das könnte eine Überlegung sein, solltest du erstmal noch länger krankgeschrieben sein.
Meist kann diese stufenweise WE bis zu einem halben Jahr gehen. Bei Beamten in Hessen gibt es gar keine richtige zeitliche Begrenzung, es Muss lediglich zumutbar sein für die Arbeitsstelle.
Hessische Beamte gelten in dieser Zeit als gesund, d.h. Die WE kann durch Urlaub, dienstfrei usw. unterbrochen werden. Tarifangestelte gelten als krank und können das nicht.
von
Chantie
am 08.03.2024, 16:54