Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigubgsverbot

Frage: Beschäftigubgsverbot

Katkatkat

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Hallo, Aktuell bin ich schwanger mit dem 2. Kind. Ich arbeite bzw befinde mich im BV in einer Krippe und mein 1. Kind geht in eine Kita meines Arbeitgebers. Mein Kind hat einen Ganztagesplatz, wird aber immer schon früher abgeholt. Selbst wenn ich wieder arbeiten würde würde mir ein Platz bis 14:30 reichen. Der GT kostet uns extrem viel Geld und die Kosten wollen wir senken (Übernahmen/Zuschüsse erhalten wir keine) Die Kita sagt, das ginge nicht. Da das Kind die Gruppe wechseln müsste. Wir wissen, dass das Kind sich lieber in der VÖ Gruppe aufhält und die ehemalige Bezugserzieherin mittlerweile ebenfalls in der Gruppe arbeitet. Unsererseits spricht nichts gegen den Wechsel. Als Krippenleitung weiss ich dass die Kita das recht hat bei Nichtinanspruchnahme des Platzes den Platz zu wechseln, sofern es Familien gibt die auf einen GT Platz angewiesen sind. Haben Eltern hier keine ähnlichen rechte? Alternative wäre für mich das Kind rauszunehmen aber da weiss ich dann nicht wie es mit dem BV steht. Meine Fragen: Wenn der Bedarf für einen GT Platz nicht da ist bzw nicht in Anspruch genommen wird, dürfen Eltern dann auf VÖ wechseln (sofern Platz frei wäre)? Wenn der Kitaplatz gekündigt wird im BV, hat dies dann Auswirkungen? Ich könnte dann ja nicht ohne weiteres wieder arbeiten bei Aufhebung des BV.


Frau_H.

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Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Das erste Kind muss also betreut sein. LG


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