Ne1991le
Hallo Frau Bader, Ich arbeite Vollzeit im Einzelhandel, Bereich Tierfutter und Zubehör. Meine Filialleitung hat das Thema Beschäftigungsverbot angesprochen, ich solle dies auf Grund unserer Arbeitsbedingungen mit meiner Frauenärztin besprechen. Mein Vertrag ist aber zunächst auf 1 Jahr befristet, er würde im April enden. Wie sieht das rechtlich aus,ich weiß, dass ein Jahresvertrag wohl auch im Mutterschutz enden kann, wenn er nicht verlängert wird. Ein Beschäftigubgsverbot wird da wohl nichts dran ändern, oder ? LG
Hallo, für das Beschäftigungsverbot ist nicht die Frauenärztin sondern der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und dann entscheiden. Wenden Sie sich im Zweifel an das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn der Vertrag ausläuft, hat das nichts mit der Schwangerschaft und auch nichts mit dem Beschäftigungsverbot zu tun, beides hindert dieses nicht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Am Vertrag ändert ein BV nichts - ABER dein AG macht es sich zu leicht. ER und nur ER ist für deinen Arbeitsplatz und ein evtl. BV zuständig, nicht der FA.
Ne1991le
Hallo und danke für die schnelle Antwort. Also soweit ich gelesen habe ist das individuelle Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt auszusprechen, das generelle vom Arbeitgeber. Aber da weiß ich erstmal Bescheid, Dankeschön:) Lg
KielSprotte
Bei dir geht es um den Arbeitsplatz - also Sache des AG. Wenn der FA das machen sollte (wenn er sich im Gesetz auskennt, weigert er sich eh), kann es Ärger mit der KK geben. Trete deinem AG auf die Füße
mellomania
nur wenn du medizinische probleme hast, an sich aber arbeitsfähig wärst, kann der arzt ein bv aussprechen. hast du blutungen und bistn icht arbeitsfähig muss er dich krankschreiben. wenn du im einzelhandel beim tierfutter arbeitest, ist die frage, warum der AG auf ein bv kommt. hat er eine gefährdungsbeurteilung gemacht? warum solltest du diese arbeit nicht ausführen können? es geht um den arbeitsplatz, daher ist alleine der AG dafür zuständig. er muss schauen ob es eine gefährdung gibt und diese abstellen. kann er das nicht, muss er versuchen, dich umzusetzen oder ersatztätigkeiten zuweisen die du annehmen musst. ein mitspracherecht hast du hier nicht. erst wenn das alles nich geht, spricht alleine der AG ein bv aus. hat aber nix mit dem vertrag zu tun. der läuft einfacha aus wenn er nicht verlängert wird. bitte denke dran, dich rechzeitig beim amt zu melden.
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