Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufeinstieg

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufeinstieg

Mitglied inaktiv

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Hallo, aus zeitlichen Gründen kann ich den von meinem Arbeitgeber freigehaltene Arbeitsplatz (nach der Elternzeit) nicht annehmen. Kann ich nun Arbeitslosengeld beantragen? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies nachweisen können. Wenn nur halbe Tage erhalten Sie nur 50 % Arbeitslosengeld. Gruß, NB


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