Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bereits im aktiven BV genehmigte freiberufliche Tätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bereits im aktiven BV genehmigte freiberufliche Tätigkeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, während meines aktiven BV übte ich eine, vom AG genehmigte, freiberufliche Tätigkeit nebenher aus. Die Frage ist nun, ob ich wieder eine Genehmigung brauche um diese Tätigkeit in der Elternzeit auszuüben und ggf. zu erweitern. Für einen Minijob brauche ich ja die Genehmigung. Kann der AG diese einfach verweigern? Welche Gründe kann er dazu anführen? Mein AG ist 50 km einfach entfernt. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schönen Abend und viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was ist denn ein "aktives BV"? Eigentlich brauchen Sie wieder eine Genehmigung, aber der AG darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Da er es ja vorher schonmal genehmigt hat, dürfte ihm dies schwerfallen. Liebe Grüsse, NB


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