Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich hätte gerne gewußt wie sich ein Fitnesscenter verhalten muß, wenn ein Mitglied schwanger ist. Ich bin seit einigen Jahren Mitglied, möchte aber für den Zeitraum der Schwangerschaft von meinem Beitrag frei- gestellt werden. In meinem Fall verhält sich der Inhaber uneinsichtig und bietet mir erst eine Freistellung ab dem 8 Schwangerschaftsmonat an, da er erst dann eine gesundheitliche Einschränkung sieht. Er kann doch meinen gesundheitlichen Zustand gar nicht beurteilen ! Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar ! Gruß Sandra
Liebe Sandra, eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Gruß, NB
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