Schneck78
Liebe Frau Bader, gibt es eine Möglichkeit, dass der Corona Kinderbonus von 300,00 € pro Kind bei den Kindern in voller Höhe verbleiben kann oder muss er zwingend hälftig vom Kindesunterhalt gekürzt werden? Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Während der Corona Pandemie fand ein Umgang erst ca. 3 Monate gar nicht statt (Kontaktaufnahme mit den Kindern in dieser Zeit nur eins-/zwei Mal per Messenger, keine Telefonate o.ä.; auch sonst keinerlei Unterstützung). Das Umgangsrecht hat der Kindsvater in dieser Zeit niedergelegt. Mittlerweile findet ein Umgang max. 2 mal pro Monat für ca. 7 Stunden statt. Ich hatte in der ganzen Zeit alleine ohne Netzwerk die Kinder betreut (Homeoffice, Homeschooling usw.) Daher finde ich es ungerechtfertigt, wenn der Kindsvater den Corona Kinderbonus hälftig abziehen darf. Er hat sich ja schließlich null gekümmert und tut es jetzt auch nicht wirklich. Haben Sie einen Rat für mich, wie der Kinderbonus bei uns verbleiben darf? Eine definitive rechtliche Grundlage habe ich nicht gefunden. (Immer nur: es SOLL eine Gleichbehandlung wie mit dem Kindergeld passieren) Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und viele Grüße Schneck78
Hallo, 1. Der Umgang hat nichts mit dem Kindergeld (zu dem der Bonus gehört) zu tun 2. Wie der Bonus beim Unterhalt behandelt wird, ist noch nicht geklärt - weil es ihn ja noch gar nicht gibt. Ich gehe davon aus, dass er zu berücksichtigen ist - und dann kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe der KV zahlt. Liebe Grüße NB
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