Anneli0207
Hallo Fr Bader, Mein großer Sohn ist am 13.11.16 geboren. Ich habe damals 14 Monate EZ genommen, für ihn hatte ich sonst bislang keinen weiteren EZ- Abschnitt. Ich habe mir 24 Mon für die Zeit vom 3. bis 8. Lj übertragen lassen. Ich beabsichtige nun, im Frühjahr 1 Mon EZ davon zu nehmen. Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten: -> Muss dieser 2. EZ Abschnitt zum 13. beginnen? Also zB 13.April? Oder kann ich den Starttag frei wählen. -> Ist es richtig, dass der AG nur beim 3. Abschnitt zustimmen muss? -> Ich hatte in der Zwischenzeit EZ für meine Tochter (geb 07/20) - aber die EZ werden komplett getrennt betrachtet? Ich war / bin die ganze Zeit beim gleichen AG. Vielen lieben Dank! Freundliche Grüße
Hallo, 1. Das kommt rechnerisch nicht hin - es bleiben 22 Monate 2. Kann beginnen wann Sie wollen. 3. Der AG muss beim 3. ABschnitt nicht zustimmen. 4. Ob die EZ getrennt betrachtet werden kommt darauf an, was Sie beantragt haben. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du 14 monate hattest kannst du keine 24 übertagen lassen, sondern hast noch 22 monate übrig. nicht dass du dich verrechnest... Elternzeiten werden getrennt beachtet. Startdatum kannst du frei wählen.
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