Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristung niedrigere Eingruppierung

Frage: Befristung niedrigere Eingruppierung

TnaMUC

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Sehr geehrte Frau Bader, Wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will und dies nur auf einer niedriger entlohnten Stelle geht, muss der Arbeitgeber in diesem Vertrag dann den Grund der runtergruppierung angeben und muss er diese explizit zeitlich befristen (für die Dauer der Teilzeit)? Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Die Vereinbarung zur Teilzeit während der Elternzeit ist "nur" ein Nachtrag zum eigentlichen Vollzeit Vertrag. Ich habe die Befürchtung dass wenn die Elternzeit endet und ich Vollzeit zurückkehre, man mir sagt das ich nur die niedrigere Gehaltsstufe bekomme weil ja diese der aktuellste Nachtrag ist. Vielen Dank vorab.


mellomania

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das arbeiten wärend der elternzeit muss auf die elternzeit befristet sein. es wird für diese zeit ein neuer vertrag geschlossen, dein eigentlicher ruht. hatte dir ja unten schon geantwortet. wenn die ez inkl. dieser tz rum ist, greift dein vollvertrag wieder, den du wieder erfüllen musst.


TnaMUC

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@ mellomani: vielen Dank. Ich habe beide Antworten gelesen. Aber ich empfinde meine Frage leider noch immer nicht als beantwortet, weil ich leider sehr skeptisch bin :( die Teilzeit Stelle ist tatsächlich befristet, das passt soweit, aber das andere Schreiben in dem ich in eine niedrigere Stufe gruppiert werde, beinhaltet weder eine Befristung noch einen Grund für die niedrigere Eingruppierung (sodass man evlt herleiten könnte dass es ja um die Teilzeit geht und ich deswegen niedriger eingruppiert werde und das es deswegen selbstverständlich ist dass diese niedrigere Stufe nur vorübergehend ist). Wie gesagt, kein gesondert Vertrag, sonder zwei Nachträge zum Vollzeit Vertrag. In einem Blatt steht dass es sich auf meinen eigentlichen Vertrag bezieht und ich vorübergehend während der Elternzeit in Teilzeit (zeitlich befristet) arbeite. Das andere Blatt wo es um die Gehaltsstufe geht bezieht sich ebenfalls auf meinen eigentlichen Vertrag (nicht auf die Vereinbarung der Teilzeit) und besagt dass ich niedriger eingruppiert werde. Ohne Begründung und ohne zeitliche Befristung. Früher stand in immer der Grund drinnen. Jetzt nicht mehr und der Arbeitgeber verweigert sich, da eine Befristung reinzuschreiben.


mellomania

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Dann suche das Gespräch mit dem AG dass du mit der dauerhaften umgruppierung nicht einverstanden bist. Kannst du deinen Vertrag nach der elternzeit wieder voll erfüllen? Wenn nicht musst du ohnehin was neues vereinbaren. Und da kannst du nicht auf die alten Konditionen bestehen, wenn du sie nicht erfüllen kannst das ist dann Verhandlung


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