Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann (ehemaliger Zeitsoldat) ist arbeitslos und hat - aufgrund der Übergangsgebührnisse wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosenhilfe). Ich bin in der Elternzeit und wir haben einen kleinen Sohn (6 Mon.) Das Arbeitsamt sagte nun, es müsse die Bedürftigkeit geprüft werden. Wir haben ein bisschen gespart und daher würde ich gerne wissen, wie die Grenzen sind? Danke.
Hallo, http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de/infoblaetter/beduerftigkeit.htm NB
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit