jun_2000
Sehr geehrte Frau Bader, bereits Anfang im April 2020 habe ich Coronabedingt einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Seit Antragseingang bei der Zuständigen Familenkasse sind 64 Werktage vergangen ohne das dieser in irgendeiner Form bearbeitet wurde. Ist dies in Ordnung, gibt es eine Frist in welcher Anträge bearbeitet werden müssen ? Ich habe jetzt 2 mal in diesem Zeitraum angerufen und nach gefragt, Antwort jedesmal, Antrag eingegangen unbearbeitet. Danke vorab! Herzliche Grüße June
Hallo, nein, eine Frist gibt es nicht. Sie können einen bösen Brief schreiben, eine Frist setzen und mit Klage drohen. Liebe Grüße NB
Dojii
Soweit ich weiß kann man Untätigkeitsklage erst 3 Monate nach Antragseingang erheben, wenn bis dahin nicht bereits etwas passiert ist (bspw. eine Anfrage fehlender Unterlagen durch die Behörde etc.).
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