Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beabteagung Elternzeitbim 3. Lebensjahr

Frage: Beabteagung Elternzeitbim 3. Lebensjahr

Anto89

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Guten Abend Fr. Bader, unser Kind wurde im März 2019 geboren und ich nahm 1 Jahr Elternzeit. Seit April 20 arbeite ich in einem festen Arbeitsverhältnis in 50% Teilzeit. (Neuer Arbeitgeber) Nun spiele ich mit dem Gedanken, ob ich bis zum 3. Geburtstag unseres Kindes nochmals Elternzeit beantrage und in dieser in Teilzeit von circa 30% zu arbeiten. Stimmt es, dass der Arbeitgeber diese Elternzeit genehmigen muss und nicht ablehnen darf? Oder darf der AG aufgrund dringlicher betrieblicher Gründe ablehnen? Muss er auch der Teilzeitarbeit 30% zustimmen oder könnte er der Eltenzeit zustimmen, der 30% Arbeit jedoch ablehnen? Wie sieht es hier rechtlich aus? Es handelt sich um ein Betrieb mit mehreren 100 Mitarbeitern. Die Frist der Beantragung von 7 Wochen ist mir bekannt. Somit wären es auch nur noch circa 9 Monate Elternzeit bis zum 3 Geburtstag. Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. Viele Grüße Anto89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die restlichen 24 Monate mit einer Antragsfrist von sieben Wochen beim Arbeitgeber beantragen, dieser muss nicht zustimmen. Liebe Grüße NB


Meyla

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Nope. 1 Jahr bleibt erhalten sofern man zuvor 2 Jahre EZ genommen hat. Nicht eins. In dem Fall verfällt dein Anspruch komplett.


KielSprotte

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@Meyla: das stimmt so nicht. Das Kind ist nach 2015 geboren, also können bis zu 24 Monate zwischen dem 3 und 8 Geburtstag genommen werden. Und hier geht es -wenn ich es richtig vertehe- um die Zeit bis zum 3. Geburtstag.


mellomania

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da das kind nach dem 1.7.15 geboren ist, darf sie bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr rausschieben. wenn sie nur ein jahr hatte, stehen ihr noch zwei jahre zu. der AG muss NICHT zustimmen, da sie vor dem 3. geburtstag meldet


Meyla

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Jupp, hab das Datum komplett überlesen


mellomania

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:-)


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