Frage: Basiselterngeld

Hallo. Meine Tochter wurde am 31.12.2021 geboren. Ich habe mit meinen AG abgesprochen, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme. Beantragt habe ich Basiselterngeld. Einen Tag, nachdem ich die Unterlagen per Einschreiben abgeschickt habe, rief mein Chef an, um zu fragen, ob ich mir vorstellen könnte, ab September 2022 am Nachmittag ( Montag 3 Std. in der Arztpraxis zu arbeiten, 12 Std im Monat). Lohn es sich finanziell? Wird es auf das Basiselterngeld angerechnet? Muss Elterngeld Plus beantragt werden? Vielen Dank

von Sternchen1983 am 30.01.2022, 19:47



Antwort auf: Basiselterngeld

Hallo, schauen Sie mal beim EG Rechner bei www.bmfsfj.de ABer ab Arbeitsbeginn mit EG plus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.01.2022



Antwort auf: Basiselterngeld

Beim Basiselterngeld wird Dein Verdienst angerechnet. Ändere ab September auf Elterngeldplus, dann kannst Du zu verdienen.

von Suomi am 30.01.2022, 20:26



Antwort auf: Basiselterngeld

Ich würde dann erst ab dem 31.12.2022 arbeiten gehen, dann wird gar nicht mehr angerechnet. ( also nachdem dein Basiselterngeld ausgelaufen ist) Oder du wechselt ab september in Elterngeld Pus, dann wird zwar auch was angerechnet, aber am Endemüsstest du mehr raus haben.

von mamavonbaby am 30.01.2022, 20:47



Antwort auf: Basiselterngeld

Ganz grob kannst du bei EG+ die Hälfte vom vorherigen Gehalt dazu verdienen, ohne das etwas angerechnet wird. Ändern dürfte auch lohnen.

von sneram am 31.01.2022, 10:57



Antwort auf: Basiselterngeld

Bedenke dass egplus nur das Halbe Basis Elterngeld ist aber doppelt solange

Mitglied inaktiv - 31.01.2022, 11:28