Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BasisElterngeld nach dem 14.Lebensmonat

Frage: BasisElterngeld nach dem 14.Lebensmonat

Baby_Time23

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Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter ist am 13.04.23 auf die Welt gekommen. Ich als Papa wollte ich im 6. und 15. Lebensmonat jeweils 4 Wochen BasisElterngeld beziehen. Vom Arbeitgeber habe ich auch bereits die Bestätigung hierfür erhalten. Nun haben wir die Rückmeldung von der Elterngeld-Stelle, dass ab 14. Lebensmonat nur ElterngeldPlus möglich ist. Das würde also bedeuten, im 15. Lebensmonat 2 Wochen Elternzeit und eventuell im 16. Lebensmonat weitere 2 Wochen Elternzeit. Dies ist für mich leider unpraktisch. Vor dem 15. Lebensmonat ist es mir leider aufgrund der geplanten Dienstreisen auch nicht möglich, die Elternzeit zu nehmen. Gibt es Möglichkeiten wie ich im 15. Lebensmonat (13.06.-12.07.24) vier Wochen lang am Stück Elternzeit haben kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße


misses-cat

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Kurz und knapp nein da gibt es nix


Dojii

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Wenn es unbedingt der 15. sein muss, dann musst du dich dort mit Elterngeld Plus zufrieden geben. Du bist dann den gesamten 15. Lebensmonat wie geplant zuhause, bekommst aber eben nur das halbe Elterngeld ausgezahlt. Also 32,5% Gehaltsausgleich durch das Elterngeld, statt den regulären 65%. So gesehen hast du genau die Elternzeit, die du haben möchtest, nur eben mit höheren finanziellen Einbußen als geplant. Da gibt es keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen.


Ani123

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Basis-EG wird nur bis zum 14. Lebensmonat gezahlt. EGplus kann über den Zeitraum hinaus genommen werden. EGplus umfasst aber 2 Monate. Das bedeutet nicht die Hälfte von 15. und 16. Lebensmonat, sondern den ganzen 15. und 16. Lebensmonat. Während des EG-Bezuges kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Im ihrem Fall wäre es so, dass sie im 6. Lebensmonat Basis-EG beziehen und für dem 15. Lebensmonat bleiben ihnen die Möglichkeit EGplus für 15. und 16. Lebensmonat zu nehmen oder gar kein EG zu beziehen. Das hat den Nachteil, dass sie den einen Monat Basis-EG zurück zahlen müssen, weil beim EG immer von 2 Monate Bezug ausgegangen wird (entweder 2 Monate Basis-EG, 4 Monate EGplus oder 1 Monat Basis-EG und 2 Monate EGplus). EZ können sie so nehmen wie sie es möchten. Dafür sind sie nicht an Lebensmonaten gebunden. Allerdings hätten sie sich in ihrer ersten Meldung für für ersten zwei Jahre festlegen müssen. Danach können sie wieder EZ nehmen wie sie es möchten. Wenn ihr AG zustimmt können sie auch vor dem 2. Geburtstag EZ nehmen. Daher müssen sie auf die Zustimmung ihres AG hoffen, dass sie im 16. Lebensmonat EZ haben dürfen. Da bis dahin noch Zeit ist kann ich mir vorstellen, dass der AG zustimmt. Zudem besteht für sie die Möglichkeit TZ in EZ zu arbeiten.


Dojii

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Was Ani schreibt ist nicht korrekt bzw. es sind einige Fehler enthalten. Man muss nicht zwei Monate Plus nehmen zu dem einen Basismonat. Du könntest auch den 6. Monat Basiselterngeld nutzen und nur im 15. dann Elterngeld Plus. Du bist nicht gezwungen, auch den 16. Monat als Plus zu nehmen. Du könntest den zweiten Plus Monat einfach verfallen lassen. Klar, du würdest die andere Hälfte deines Elterngeldes verschenken, aber dafür hast du nicht noch einen Monat ohne Gehalt. Die Mindestbezugszeit von zwei Monaten ist auch dann schon erfüllt, wenn du einen Basis- und einen Plusmonat nutzt.


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