Clarissa73
Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe zum ersten Mal eine Wohnung mit Balkon und möchte den Balkon für meinen 2-jährigen Sohn absturzsicher machen. Ich plane eine Holzkonstruktion zu bauen, welche durch Verstrebungen standsicher, aber nicht mit dem Bauwerk verbunden ist. Diese soll aus Vierkanthölzern gebaut sein und darauf möchte ich ein Kinderschutznetz anbringen. Gibt es hierzu ein Urteil oder eine Erlaubnis im Mietrecht? Danke. Mit freundlichen Grüßen Clarissa
Hallo, kann ich nicht sagen, ich kenne mich im Mietrecht nicht aus. Liebe Grüße NB
Neverland
Da wir Katzen haben. meine Erfahrung, was nicht mit dem Bauwerk verbunden ist, fest verbunden, das ist nicht sicher. Unterschätze da nicht die Kräfte welche auf solche Teile einwirken können. Und Frohes Neues.
misses-cat
Im Gegenteil, wenn die nicht fest am Bauwerk dran sind hast du nur ne falsche Sicherheit Win Kind in dem Alter gehört alleine nicht auf dem Balkon, das ist der einzige Schutz der wirklich hilft. Ich habe 7 Jahre mit 3 Kindern im 3 bzw 4 Stock gelebt
bellis123
Lass das bleiben, es verleitet nur dazu, dass du meinst dass es sicher ist, was es aber nie sein wird! Die meisten Kinder sind gut im Klettern, und zwar eher als man es als Eltern vermutet. Er wird an den Vierkanthölzern hochklettern, notfalls schiebt er einen Stuhl ran um drüber schauen zu können. Also: ein Kind niemals (!) unbeaufsichtigt auf dem Balkon lassen.
marieseptember
Bau lieber eine abschließbaren Türgriff in die Balkontür!
ImvPP
Mein Tipp: Balkontürsicherung - verhindert ganz einfach, dass Kind die Tür öffnen und dadurch rausrennen kann. Und genauso, dass Kind die Tür schließen und dich aussperren kann (mir schon passiert, daher haben wir die Sicherung).
Clarissa73
Einen abschließbaren Griff habe ich schon. Ich möchte nur noch einen weiteren Schutz.
misses-cat
Wie schön geschrieben das Ding bietet keinen Schutz sondern verleitet zum Klettern, Kinder zieht so etwas magisch an, abschließbare Griffe an der Tür und an allen Fenstern und konsequent nicht alleine auf den Balkon lassen sind der mit Abstand sicherste Schutz Lg
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit