Mitglied inaktiv
Hallo, unser kleiner Sohn (10 Monate) wacht oft nachts weinend auf. Das eigentliche Problem aber ist die Nachtruhestörung durch eine etwas ältere Nachbarin (bereits vor der Schwangerschaft mehrmals mündlich und schriftlich angemahnt). Neulich habe ich sie erneut mündlich darauf angesprochen, nachts doch auf die Lautstärke zu achten. Sie antwortete, dass wir zuerst unserem "Schreihals den Dämpfer verpassen müssen" und nicht "so ein Theater zu machen brauchen" (sie hätte schliesslich auch drei Kinder grossgezogen). Stimmt das, dass wir den nächtlichen Lärm durch die Nachbarin hinnehmen müssen, weil unser Kind nachts auch mal lauter ist. Da wir Eigentümer unserer Wohnung sind, können wir nicht über einen Vermieter handeln und die Wohnung wechseln geht auch nicht so einfach. Kann man grundätzlich derartige Äusserungen ("dem Schreihals den Dämpfer verpassen")oder unfreundliches Verhalten dem Kind gegnüber unterbinden lassen? Vielen Dank
Hallo, Ihr Kind darf weinen. Das ist ja wohl das Letzte. Schreiben Sie einen Brief und verbitten sich das, drohen Sie mit einer Klage. Wenn Sie sich das jetzt gefallen lassen, geht es ewig so weiter. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst dein Kind wohl nicht den Mund verbieten. Zum Glück haben wir nicht solche Nachbarn. Wenn diese Damen drei Kinder großgezogen hat, dann müsste sie auch wissen, das Babys auch nachts schreien... aber damals waren alle Kinder mit einem Jahr trocken und haben schon mit Messer + Gabel gegessen ohne zu kleckern... Tipp: Lass die Dame einfach stehen - sie kann eh nicht machen. Vor Gericht würde sie eh verlieren...
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