GuteFee000
Mein verlobter und ich sind schwanger, wir haben alle erforderliche Dokumente die benögt werden nach der Entbindung. Ausser ich (die mutter) habe keine Geburtsurkunde. Der Vater des kindes ist Deutsche und ich kein EU-Bürger aber habe unbefriestetes Aufenthalt da ich hier Arbeite und Lebe. Nun, frage ich mich ob mein Kind ein Geburtsurkunde verweigert werden könnte weil ich meine nicht nachreichen kann? Werde ich beim Standesamt Probleme haben?
Hallo, definitiv. Wenden Sie sich an die Botschaft/ Die Bheörde in Ihrem Heimatland und besorgen Sie eine amtl. anerkannt übersetzte Urkunde. Liebe Grüße NB
mellomania
kannst du deine geburtsurkunde nicht im heimatland anfordern? beim zuständigen amt wo du geboren bist?
Kaiserschmarrn
Was kommt denn zu erst? Eheschließung oder Geburt? Für die Eheschließung brauchst du übrigens auch eine Geburtsurkunde. Für die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt braucht ihr nur eure Ausweise. Die VA ist erforderlich, wenn man nicht verheiratet ist. Wenn das Kind dann auf der Welt ist, müsst ihr beim Geburtsstandesamt die Vaterschaftsanerkennung, eure Ausweise und eure Geburtsurkunden vorlegen. Hast du keine, wird bei Dir sehr wahrscheinlich stehen "Identität nicht nachgewiesen". Ich würde mich beim Konsulat des Heimatlandes um eine Geburtsurkunde bemühen.
luvi
Hallo, Versuche noch unbedingt vor der Geburt deine Geburtsurkunde zu bekommen. Nicht dass sich die Ausstellung der Geburtsurkunde des Babys verzögert und ihr Probleme mit Elterngeld, Kindergeld usw. bekommt. Die Geburtsurkunde muss auch noch von einem verteidigten Übersetzer übersetzt werden. LG luvi
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit