Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Baby + Mietrecht

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Baby + Mietrecht

Mitglied inaktiv

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Kann man aufgrund der Geburt eines Kindes die Kündigungsfrist von einem Jahr verkürzen? Oder kann von der Familie verlangt werden, daß zu dritt in einer 2,5-Zimmer-Whg gewohnt wird, obwohl eines der Zimmer davon "studentisches Arbeitszimmer" ist? Danke und Gruß Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, KüFRist ein Jahr? Aber das Baby ist kein Grund-versuchen Sie, einen NAchmieter zu stellen. Gruß, NB


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