Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader! Eine Frage. Zur Zeit arbeite ich zwei Tage die Woche bei meinem AG (befinde mich noch bis 2005 in EZ); wenn ich zurückkehre, hat auch unser Azubi ausgelernt -kann der AG den Azubi einstellen, aber zu mir sagen, man hätte keine Arbeit für mich? DANKE Susanne
Hallo, nein, Sie haben erst einmal den Anspruch auf Ihren alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. ER kann aber nach dem EU kündigen und zwar unproblematisch, wenn er nicht mehr als 5 ANs beschäftigt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes