Mukkla
Guten Abend, Kch habe eine Frage zur Auskunftspflicht. Mein Ehemann hat eine Tochter(11) für diese er nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt. Wir beide haben noch zwei Söhne (4&7). Der Unterhalt wurde festgelegt, und wird immer pünktlich an die Kindsmutter bezahlt. Diese hat nun Wohngeld beantragt und im Zuge dessen schrieb uns das Jobcenter an um den Unterhalt zu überprüfen (Unterhaltsüberprüfung) Nun werde ich als Ehefrau in einem extra Schreiben aufgefordert all meine Einkünfte und Vermögensverhältnisse der letzten 3Jahre offen zu legen. Wichtig es besteht kein Mangelfall er zahlt 110% Unterhalt. Ist dies rechtens? Mir wiederstrebt es irgendwie mich unnötigerweise so „nackig zu machen“ Besten Dank für die Info.
Hallo, ja, das ist normal. Er könnte ja einen UNterhaltsanspruch Ihnen gegenüber haben. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Meines Wissens ist der Verdienst des neuen Partners nur relevant, wenn der Unterhaltspflichtige zu wenig oder gar keinen Unterhalt zahlen kann - weil man dann prüfen darf, ob der neue Partner aufgrund dessen Verdienst dem Unterhaltspflichtigen gegenüber unterhaltspflichtig ist. Da dies bei euch aber nicht der Fall ist, würde ich ein Schreiben aufsetzen, dass du die Aufforderung aus den genannten Gründen ablehnst - und dann mal schauen, was passiert. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich das direkt von einem Anwalt machen lassen. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Jobcenter direkt Ruhe gibt.
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