Frage: Ausklammerung

Hallo Frau Bader, Welche der beiden folgenden Aussagen ist richtig? A) Man KANN Monate mit Bezug von Elterngeld Plus und gleichzeitiger Teilzeitarbeit für die Berechnung des Elterngelds eines weiteren Kindes ausklammern. B) Man MUSS Monate mit Bezug von Elterngeld Plus und gleichzeitiger Teilzeitarbeit ausklammern. Vielen Dank und VG

von Anna198 am 31.05.2022, 13:28



Antwort auf: Ausklammerung

Hallo, KANN bis zum 14. LM. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2022



Antwort auf: Ausklammerung

Das kommt darauf an, wann das Kind geboren wurde, für das das neue (!) Elterngeld berechnet werden soll: Wurde das neue Kind vor dem 01.09.2021 geboren, müssen Monate mit Elterngeld Plus Bezug ausgeklammert werden. Das gilt aber nur für Elterngeld Plus bis zum 14. Lebensmonat des älteren Kindes. Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat darf generell nicht ausgeklammert werden. Wurde das neue Kind ab dem 01.09.2021 geboren, können Monate mit Elterngeld Plus Bezug ausgeklammert werden (müssen aber nicht). Das gilt aber wieder nur für Elterngeld Plus bis zum 14. Lebensmonat des älteren Kindes. Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat darf auch weiterhin generell nicht ausgeklammert werden.

von Dojii am 31.05.2022, 15:39



Antwort auf: Ausklammerung

Vielen lieben Dank Doji! Wo lässt man sich denn im konkreten Einzelfall am besten beraten, wenn man weder die Zeit noch die Nerven (und das Wissen) hat, das alles selbst durchzurechnen? Man kann sich ja auch direkt bei den entsprechenden Elterngeldstellen beraten lassen, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es in deren Interesse liegt, dass ich das höchstmögliche Elterngeld für mich raushole? LG

von Anna198 am 31.05.2022, 16:06