Mom24
Hallo Frau Bader, Leider blicke auch ich nicht wirklich durch beim Gesetz der Ausklammerung.. Wir versuchen erneut schwanger zu werden, wobei mein Mann noch in Elternzeit ist. K1 ET 14.04.24 , Mann EZ Lebensmonat 7-13, ich bis einschl Lebensmonat 7 Ich gehe seitdem wieder Vollzeit arbeiten... Mein Mann hätte also im Bezugszeitraum ein paar Elterngeld Monate, die ja dann das Elterngeld für K2 deutlich senken werden bei ihm.. Bis wann müsste ich schwanger werden oder halt entbinden, sodass ich die Bemessungsgrundlage bei meinem Mann verschieben kann oder ausklammern kann? Zb bekommt er nach der Elternzeit ab August mehr Gehalt, könnte ich dann Monate bis zu Geburt mit dem neuen Gehalt angeben, Elterngeldmonate ausklammern und durch Monate vor Entbindung von K1 nutzen ? Ich wünsche einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen MOM24
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen. Das bedeutet, dass man sich das EG auf einen vorherigen Monat anrechnen lässt. Liebe Grüße, NB
Neverland
Spielt keine Rolle mehr, Kind müsste jetzt kommen damit es relevant ist. Da du nicht einmal schwanger bist, ist es ohne Relevanz. Evtl sofern jetzt der Test positiv sein sollte, könnten noch 1-2 Monate reinrutschen. Grundlage sind immer nur die ersten 12-14 Monate. Die könnte man ausklammern und durch Monate von vor dem Mutterschutz/Elterngeld ersetzen. Gehe also davon aus, alles was Du und dein Mann ab jetzt an Einkommen haben, wird für das neue EG sein. Wird es zügig klappen, könntet ihr immerhin noch vom Geschwisterbonus profitieren. Alles unter den Aspekt, ihr habt kein Einkommen aus Selbsständigkeit.
85kathali
Aber dein Mann bezieht doch ganz normal Elterngeld, also nicht Elterngeld Plus, richtig? Die kann er ja dann ausklammern und durch Monate vorher ersetzen, also vermutlich dann durch die ersten Monate nach Geburt von Kind 1. Und wie schon gesagt wurde ist das alles eh nur relevant, wenn du bald schwanger werden solltest.
WonderWoman
wie kann dein mann noch in ez sein, der 13. lm ist doch seit 3 wochen vorbei? bei einer geburt bis ende april 26 könnte er noch monat(e) ausklammern, danach nicht mehr. wenn er eg+ gewählt hätte könnte er bis ende mai noch monat(e) ausklammern. wenn das kind später kommt kann er zwar nichts mehr ausklammern, profitiert aber mehr von der gehaltserhöhung. hat also alles vor- und nachteile.