Mitglied inaktiv
sehr geehrte frau bader, ich bin mir nicht sicher, ob sie mir rat geben könne, aber ich versuche es mal... nun, ich habe vor ein paar tagen hier bei rub einen jogger ersteigert. in den bedingungen steht, dass die gebote bindent sind. nun habe ich kontakt mit der dame aufgenommen und sie weigert sich den jogger zum ersteigerten preis ab zugeben. ich habe nun schon einige e-mail hier an rub geschrieben, aber es meldete sich bis heute keiner zurück, was ich sehr schade finde. was soll ich nun machen? ich habe den jogger für 12 E ersteigert und sie will 40 E von mir haben... die auktion stand aber lange drin, und sie hätte ja schließlich einen anfangspreis von 40 E eingeben können. was raten sie mir? ich denke da hat sie wohl pechgehabt, oder? bitte, bitte antworten sie mir, ich verzweifele langsam. vielen dank im voraus junia
Hallo, es ist ein wirksamer Vertrag über den Betrag geschlossen worden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
..
Mitglied inaktiv
..
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot