Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflichtsverletzung?

Frage: Aufsichtspflichtsverletzung?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe zwei kleine Kinder, 6 Monate und 22 Monate. Ich habe mich vor kurzem in einem fitnessstudio mit Kinderbetreuung angemeldet. Nun waren wir das erste mal dort. Es war eine Betreuerin da und noch ein größeres Kind, das die Betreuerin und die Einrichtung schon kannte und frei gespielt hat. Mein großer hat auch gespielt aber mit Hilfe der Betreuerin, da er noch öfter hinfällt (sie haben auf Turnblöcken gespielt). Der kleine saß im Autositz. Ich habe mich in der Umkleidekabine umgezogen, da wurde ich gerufen, weil der Kleine weinte. Da es seine Schlafenszeit war und ich ihn vor Ort nicht beruhigen konnte, entschied ich zu gehen. Ich sagte dies der Betreuerin und dass ich mich nur wieder umziehen und die Sachen aus dem Spint holen würde. Als ich zurück kam, war der große nicht zu sehen. Ich fragte wo er sei. Die Betreuerin schaute nur verwirrt. Ich fand ihn zwei Türen weiter (die Türen waren offen gewesen) mit der Klobürste in der Toilette spielend, klitschnass. Dort sind auch Putzmittel gelagert. Ich war stinksauer und die Betreuerin meinte nur, die Toilette sei kaputt und die Türen hätten eigentlich verschlossen sein sollen. Keine Entschuldigung. Ich kam am nächsten Tag wieder weil wir ein Spielzeug meines Sohnes in der Aufregung vergessen hatten. Die Türen standen erneut offen. Ich habe es meinem Mann erzählt und er findet, dass man unter diesen Umständen die Kinder dort nicht lassen kann. Ohne Kinderbetreuung kann ich das Fitnessstudio aber auch nicht nutzen. Ich brauche Hilfe bei der Einschätzung. Sollte man wegen der Umstände vom Vertrag zurück treten? Der ist ja erst vor einer Woche abgeschlossen. Sollte die Mitarbeiterin abgemahnt werden? Wenn die Türen mehrfach offen gelassen werden zu Räumen, in denen Kinder sich potentiell verletzen und vergiften können und das Fehlen eines Kindes bei nur 3 Kindern insgesamt nicht bemerkt wird, da darf man schon sagen, dass die Aufsichtspflicht da verletzt wurde, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst sollten Sie in den Vertrag schauen, inwieweit eine Haftung ausgeschlossen ist. Es handelt sich ja idR nicht um Fachpersonal, da würde ich so kleine Kinder eh nicht abgeben. Im übrigen stellt sich die Frage, ob ein Mißverständnis vorlag. Liebe Grüße NB


Suomi

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Hast Du denn schon mit dem Betreiber des Fitnessstudios gesprochen und darauf hingewiesen? Was haben die vom Fitnessstudio gesagt? Das wäre doch eigentlich der erste Schritte und der Betreiber entscheidet doch dann, ob er die Mitarbeiterin abmahnt oder nicht. Dass ist doch gar nicht Deine Entscheidung.


Neverland

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Bietet das Fitnessstudio eine kinderbetreuung an oder ist das ein fester Bestandteil deines Vertrages. Der dir gesicherte kinderbetreuung zusagt. Wir haben das Problem übrigens ganz pragmatisch gelöst, mein Mann passt in der Zeit auf unsere gemeinsamen Kinder aus.


Mitglied inaktiv

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Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Also noch ein paar Infos dazu: Das ganze ist am Wochenende passiert; Samstag der Vorfall. Am Sonntag dann standen die Türen weiterhin offen. Die Mitarbeiterin hat kein falsches Verhalten eingesehen und auch die Rahmenbedingungen nicht geändert. Ich habe es zuerst nicht weiter bedacht. Mein Mann hat aber angemerkt, dass ein Kind sich so ja auch hätte verletzen oder giftiges Putzmittel zu sich nehmen können und man so nicht von einer sicheren Betreuung ausgehen kann. Er fand also, man sollte jemanden kontaktieren, damit die Abläufe dort verbessert und die Mitarbeiterin sensibilisiert wird. Ich wollte, bevor ich das Gespräch mit der Studioleitung suche, mal eine weitere Meinung von Müttern oder eben auch einer Juristin, ob hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde und wie man damit umgehen könnte. Es geht zwar niemanden etwas an, aber mein Mann arbeitet vormittags in der Woche und genau für diese Zeit war eben die Betreuung im Fitnessstudio gedacht. Dieses Wochenende war ich nur mit den Kindern dort, weil ich sie daran gewöhnen wollte. Bis dahin hatte ich nicht bedacht, dass es ein Sicherheitsproblem geben könnte. Im Normalfall werde ich den großen dort gar nicht hin bringen, da er vormittags wochentags ja in der Kita ist. Wenn die Kinderbetreuung im Fitnessstudio aber nicht sicher ist, will ich den kleinen da auch nicht hin geben und mich nachher auch nicht mitschuldig fühlen, wenn ein anderes Kind zu Schaden kommt. Macht das den Sinn des Posts jetzt klarer, sodass die nicht so gut gemeinten Kommentare woanders platziert werden können?


Pamo

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Ich weiß nicht, was genau bei dir im Vertrag steht. Aber ich habe Ähnliches erlebt, nämlich eine unzureichende Betreuung mit mieser Hygiene. Ergo habe ich darauf verzichtet, denn das Vertrauen war weg - selbst wenn ich im Recht gewesen sein sollte. An deiner Stelle würde ich das Gespräch mit der Studioleitung suchen, um einen Eindruck zu gewinnen, ob dies ein Einzelfall war oder ob die einfach generell so luschig sind. Dann könnt ihr entscheiden, wie vorzugehen ist.


User-1736455377

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Unabhängig von der Aufsichtspflichtverletzung: bei uns im Studio hat man kein Recht auf Betreuung. Der Vertrag gilt für das Studio -Betreuung kann in Anspruch genommen werden sofern eben verfügbar. Schau mal in deinen Vertrag, ob die Betreuung ein Bestandteil des Vertrages ist oder nur ein "Goodie". Denn dann ist eine fehlende oder nicht den Ansprüchen (ob gerechtfertigt oder nicht) genügende Betreuung kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Bei uns wurden zB auch nur Kinder betreut, die bereits eine Fremdbetreuung gewöhnt sind. Babys gar nicht.


Neverland

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Du hast das Problem nicht erkannt. Du kannst nur außerordentlich kündigen, wenn der Betreiber zB einen festen Vertragsinhalt nicht erfüllt. Das wäre zB die zugesicherte und zuverlässige kinderbetreuung während der Trainingszeiten. Bietet der Betreiber dagegen das nur als freiwilliges Plus den Mitgliedern an, kannst du dich darauf nicht beziehen. Entsprechend entfällt der Kündigungsgrund.


Mitglied inaktiv

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Ich kann in den ersten 3 Monaten kündigen, auch ganz ohne Grund. Das war nicht meine Frage, hatte die Intention oben aber schon mal erklärt. Ich hoffe, die Antworten in diesem Forum fallen bei Anderen freundlicher aus.


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