annarick
Guten Tag Frau Bader. Ich bin schwanger und habe 2 Arbeitgeber. Beim AG 1 bin ich in Vollzeit angestellt, aber derzeit krankgeschrieben. Bei AG 2 ist es ein Basisjob. Hier habe ich ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Muss ich irgendwen informieren, da ja AU über BV geht? Oder weiß die Krankenkasse eh Bescheid? AG 2 hatte ich über die AUs nicht informiert, da ich ja eh im BV bin und es daher nicht für nötig gehalten habe. Bin jetzt aber darauf gestoßen, dass das BV ruht, wenn man krankgeschrieben ist. Lg Anna
Hallo, ja, Frau Bader hat eine völlig andere Meinung als die Krankenkasse. Eine Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot vor. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverbot im Falle einer Arbeitsunfähigkeit überhaupt gar keine Rolle spielt. Traurig, dass ein Sachbearbeiter dies nicht weiß. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, du musst den zweiten Arbeitgeber informieren.
MamaausM2
Natürlich hättest du die Krankmeldung beim zweiten Arbeitgeber abgeben müssen!
annarick
Ich war eben bei der Krankenkasse und habe nachgefragt, um nichts falsch zu machen. Da ich bei AG 2 auf Grund eines fehlenden mutterschutzkonformem Arbeitsplatzes im BV bin, muss ich dort nichts einreichen und es gilt weiter das BV. Sollte der AG einen Arbeitsplatz für mich finden, muss ich DANN eine AU abgeben oder arbeiten gehen.
MamaausM2
Ich würde mir das schriftlich geben lassen. Klar bezahlt dir dein AG deinen Lohn weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Er zahlt den Lohn auch in den ersten 6 Wochen der Krankheit als Lohnfortzahlung. Danach braucht er es aber nicht mehr, weil du dann Krankengeld von der Krankenkasse bekommst. Er zahlt aber trotzdem deinen Lohn weil er von der Erkrankung nichts weiß.
annarick
Ich brauche nicht deine Meinung, sondern Wissen. Wenn Frau Bader eine andere Antwort als die Krankenkasse hat, hake ich nochmal nach. Also keine Angst. Ich will nicht, dass irgendwer etwas bezahlt, das er nicht bezahlen muss, sondern, dass es rechtlich korrekt läuft. Und das mit BV und AU wusste ich bis vor kurzem einfach nicht. Gehört ja auch irgendwie nicht zum Allgemeinwissen. Jetzt weiß ich es und kümmere mich.