Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AU und BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: AU und BV

annarick

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader. Ich bin schwanger und habe 2 Arbeitgeber. Beim AG 1 bin ich in Vollzeit angestellt, aber derzeit krankgeschrieben. Bei AG 2 ist es ein Basisjob. Hier habe ich ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Muss ich irgendwen informieren, da ja AU über BV geht? Oder weiß die Krankenkasse eh Bescheid? AG 2 hatte ich über die AUs nicht informiert, da ich ja eh im BV bin und es daher nicht für nötig gehalten habe. Bin jetzt aber darauf gestoßen, dass das BV ruht, wenn man krankgeschrieben ist. Lg Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, Frau Bader hat eine völlig andere Meinung als die Krankenkasse. Eine Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot vor. Das bedeutet, dass das Beschäftigungsverbot im Falle einer Arbeitsunfähigkeit überhaupt gar keine Rolle spielt. Traurig, dass ein Sachbearbeiter dies nicht weiß. Liebe Grüße NB  


Dojii

Beitrag melden

Ja, du musst den zweiten Arbeitgeber informieren. 


MamaausM2

Beitrag melden

Natürlich hättest du die Krankmeldung beim zweiten Arbeitgeber abgeben müssen!


annarick

Beitrag melden

Ich war eben bei der Krankenkasse und habe nachgefragt, um nichts falsch zu machen. Da ich bei AG 2 auf Grund eines fehlenden mutterschutzkonformem Arbeitsplatzes im BV bin, muss ich dort nichts einreichen und es gilt weiter das BV. Sollte der AG einen Arbeitsplatz für mich finden, muss ich DANN eine AU abgeben oder arbeiten gehen. 


MamaausM2

Beitrag melden

Ich würde mir das schriftlich geben lassen. Klar bezahlt dir dein AG deinen Lohn weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Er zahlt den Lohn auch in den ersten 6 Wochen der Krankheit als Lohnfortzahlung. Danach braucht er es aber nicht mehr, weil du dann Krankengeld von der Krankenkasse bekommst. Er zahlt aber trotzdem deinen Lohn weil er von der Erkrankung nichts weiß.       


annarick

Beitrag melden

Ich brauche nicht deine Meinung, sondern Wissen. Wenn Frau Bader eine andere Antwort als die Krankenkasse hat, hake ich nochmal nach. Also keine Angst. Ich will nicht, dass irgendwer etwas bezahlt, das er nicht bezahlen muss, sondern, dass es rechtlich korrekt läuft. Und das mit BV und AU wusste ich bis vor kurzem einfach nicht. Gehört ja auch irgendwie nicht zum Allgemeinwissen. Jetzt weiß ich es und kümmere mich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.