Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitminderung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeitminderung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich habe gehört, dass wenn man mehr als 6 Wochen krank geschrieben ist, bekommt man doch dann das Geld von der Krankenkasse und nicht mehr das volle Gehalt. Und das Mutterschutzgeld wird von dem Krankengeld berechnet. Ist das bei dem Beschäftigungsverbot genauso? Danke für Ihre Antwort! Gruß, Ramona.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Während eines BVs bekommt man (solange es erteilt wird) das volle Gehalt. Das MG wird nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wo. berechnet Gruß, NB


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