Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich habe gehört, dass wenn man mehr als 6 Wochen krank geschrieben ist, bekommt man doch dann das Geld von der Krankenkasse und nicht mehr das volle Gehalt. Und das Mutterschutzgeld wird von dem Krankengeld berechnet. Ist das bei dem Beschäftigungsverbot genauso? Danke für Ihre Antwort! Gruß, Ramona.
Hallo, nein. Während eines BVs bekommt man (solange es erteilt wird) das volle Gehalt. Das MG wird nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wo. berechnet Gruß, NB
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