Hallo! Ich arbeite im Einzelhandel als Teilzeitkraft mit 5 Stunden am Tag (plus 0,5 Std. Pause). Am Samstag bin ich von 9:30 -15Uhr geplant. Nun möchte die Bereichsleitung, dass alle durcharbeiten, d.h.von 9:30 bis 20 Uhr. Da ich aber meinen Sohn um 15 Uhr von der Tagesmutter abholen muss, ist dies mir nicht möglich. Ist es nun Arbeitsverweigerung und somit ein Abmahnungs-bzw.Kündigungsgrund wenn ich nicht bis 20 Uhr bleibe? Oder kann ich beruhigt um 15Uhr gehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein frohes Fest!