Mitglied inaktiv
Hallo Fr.Bader. Bei mir besteht folg.Problem.Ich war tätig als Disponentin in einem großen Transportunternehmen.Bevor ich in den Mutterschutz ging,nahm ich meinen Resturlaub.Während dieser Zeit wurden auf Arbeit 2 Dispostellen zusammengelegt,daraufhin wurde mein Arbeitsplatz mit jemand anderem besetzt und ich bin laut Sozialplan ausgeschieden.Das ganze war vor einem Jahr und ich habe erst vor kurzem davon erfahren,da ich in diesem Jahr wieder anfangen wollte zu arbeitenTeilzeit während der Elternzeit).Nun sollte ich einen vergleichbaren Arbeitsplatz bekommen,der in meinen Augen aber eher eine Stufe tiefer ist(auch das Gehalt wäre weniger).Ich hatte eine Planstelle,habe auch nie einen Änderungsvertrag erhalten.Mittlerweile wurde schon 3 neue Mitarbeiter dort eingestellt.Müßte dieser Arbeitsplatz nicht für mich zurückgehalten werden?....sorry ist etwas sehr lang geworden,aber vielleicht können sie mir helfen,weiß nicht mehr weiter
Hallo, Sie haben nach dem EU Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz (je nach Vertrag). Eine Lohnkürzung ohne Änderungsvertrag ist unzulässig. Gruß, NB
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