Mitglied inaktiv
Hallo, ich lebe mit dem Vater meines Sohnes(fast2) seit 4 Jahren zusammen. Aus seiner gescheiterten Ehe existieren noch 3 weitere Kinder. Bis Ende 2002 hatte er Arbeit und ich habe im Oktober 2002 eine Umschulung begonnen. Montags und Mittwochs mußte mein Lebensgefährte den Kleinen aus der Krippe holen da ich es zeitlich nicht schaffe(habe an den Tagen länger Unterricht). Da er ja seit Januar arbeitslos ist verlangt der Anwalt seiner Exfrau daß er sich auch bundesweit bewirbt oder Montage-Stellen annimmt. Dann könnte ich jedoch meine Umschulung nicht weiter machen und wäre wieder auf Sozialhilfe angewiesen. Kann man Ihn wirklich dazu verdonnern? Es heißt ja immer zum wohle der Kinder aber wo bleibt dann das Wohl meines Kindes? Er hat auch das Sorgerecht für unseren Sohn. Danke schon mal für Ihre Mühe. Grüße Sammy13
Hallo, dazu kann ich im Einzelfall wenig sagen. WEnden Sie sich an das Amtsgericht und beantragen Sie einen Beratumngsschein. Damit bekopmmen Sie auf Staatskosten anwaltliche Hilfe wenn Sie bedürftig sind. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit