Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosenhilfe

Frage: Arbeitslosenhilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich habe während der Schwangerschaft Arbeitslosengeld bezogen, weil man mir meine Halbtagsstelle kündigte. Kann ich denn weiter Arbeitslosengeld bzw Hilfe beantragen auch wenn mein Mann Selbstständig ist? Steht mir überhaubt sowas noch zu? Oder bekomme ich dann nur das Erziehungsgeld und Kindergeld? Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man die Anwartschaften erfüllt, für 12 Mo. Danach bekommt man Arbeitslosenhilfe, wenn man bedürftig ist. Dabei zählt auch der Verdienst vom Ehemann. Gruß, NB


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