Anousch
Hallo Frau Bader, die Kita benötigt neuerdings eine Bescheinigung darüber, dass ich auch wirklich tätig bin als Freie Lektorin. Die Arbeitsstundenbescheinigung habe ich bisher immer selbst ausgefüllt. Das hat gereicht. Einen Gewerbeschein habe ich nicht. Woher bekomme ich so etwas? Können Sie mir das sagen? Vielen Dank und beste Grüße Anousch
Hallo, ein Gewerbeschein bekommt Sie gar nicht, da Sie kein Gewerbe betreiben sondern selbstständig sind. Kann der Auftraggeber das nicht bescheinigen? Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit